Widerrufsbutton und neue Informationspflichten
Am 19. Dezember 2025 hat der Bundestag ein Gesetz zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts beschlossen, und amit EU-Vorgaben umgesetzt.
Unter anderem wird die Pflicht zu einer elektronischen Widerrufsfunktion, den so genannten Widerrufsbutton, bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen einführt. Zudem kommen neue Informationspflichten zur Reparierbarkeit sowie zu Software-Updates bei Waren mit digitalen Elementen auf die Unternehmen zu. Verstöße können neben zivilrechtlichen Folgen auch Bußgelder nach sich ziehen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 19. Juni 2026.
