Berechnung der Gewerbesteuer
Wie die Gewerbesteuer berechnet wird, richtet sich nach der Unternehmensform (Rechtsform), in der Sie Ihr Unternehmen betreiben. So wird Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) als Ausgleich dafür, dass z.B. Unternehmerlohn (Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt) nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden darf, ein Freibetrag von 24.500 Euro gewährt.
Berechnung der Gewerbesteuer ab 2008:
1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften
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Gewinn aus dem Gewerbebetrieb
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+
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Hinzurechnungen
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insbes. Finanzierungsaufwendungen, so z.B. alle gezahlten Zinsen sowie die pauschalierten Finanzierungs- bzw. Zinsanteile von gezahlten Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen – nach Abzug eines Freibetrages von 100.000 Euro – zu 25 %; Berechnung s. 3.
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=
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Summe
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./.
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Kürzungen
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z.B. 1,2% des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehörenden Grundbesitzes
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=
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Gewerbeertrag
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./.
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24.500,00 Euro
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Freibetrag
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=
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gekürzter Gewerbeertrag
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x
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3,5 %
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Steuermesszahl
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=
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Steuermessbetrag
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x
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Gewerbesteuer-Hebesatz der
Gemeinde |
in den Gemeinden, die im Bezirk der IHK Frankfurt liegen, variiert der Gewerbesteuer-Hebesatz zwischen
330% und 460% |
=
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Gewerbesteuer
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*Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer pauschaliert (mit dem 3,8-fachen des Steuermessbetrages) mit der Einkommensteuer verrechnet. Dies bewirkt, dass die Gewerbesteuer i.d.R. bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von ca. 380 % keine zusätzliche Belastung mehr darstellt.
2. Kapitalgesellschaften
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Gewinn aus dem Gewerbebetrieb
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+
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Hinzurechnungen
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insbes. Finanzierungsaufwendungen, so z.B. alle gezahlten Zinsen sowie die pauschalierten Finanzierungs- bzw. Zinsanteile von gezahlten Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen – nach Abzug eines Freibetrages von 100.000 Euro – zu 25 %; Berechnung s. 3.
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=
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Summe
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./.
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Kürzungen
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z.B. 1,2% des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehörenden Grundbesitzes
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=
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Gewerbeertrag
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x
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3,5 %
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Steuermesszahl
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=
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Steuermessbetrag
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x
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Gewerbesteuer-Hebesatz der
Gemeinde |
in den Gemeinden, die im Bezirk der IHK Frankfurt liegen, variiert der Gewerbesteuer-Hebesatz zwischen
330% und 460% |
=
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Gewerbesteuer
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3. Ermittlung der Finanzierungsaufwendungen
Finanzierungsaufwendungen, die dem Gewinn hinzugerechnet werden müssen:
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100 % Zinsen
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+
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100 % Renten und dauernde Lasten
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+
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100 % Gewinnanteile des typisch stillen Gesellschafters
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+
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50 % Mieten, Pachten, Leasingraten von Immobilien (ab 2010; 2008-'09: 65%)
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+
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20 % Mieten, Pachten, Leasingraten von beweglichen Wirtschaftsgütern
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+
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25 % Lizenzen, Konzessionen
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=
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Summe Finanzierungsaufwendungen
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./.
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100.000 Euro Freibetrag
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=
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Finanzierungsaufwendungen nach Freibetrag
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x
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25 %
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=
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Hinzurechnung zum Gewinn aus Gewerbebetrieb
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Ansprechpartner
Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Alfred Siegl
Recht und Steuern
stv. Geschäftsführer
Frage der Woche