Sozialversicherungsbeiträge
Wichtige Rechengrößen und Beitragssätze 2021
Grenzwerte West |
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Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung |
85.200,00€ 7.100,00 € |
Grenzwerte Ost |
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Beitragsbemessungsgrenze Renten-/ Arbeitslosenversicherung |
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Bundeseinheitlich |
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Jahresarbeitsentgeltgrenze Kranken-/ Pflegeversicherung (*1) |
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Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/ Pflegeversicherung (*2) |
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Geringfügigkeitsgrenze Monat |
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Rentenversicherung Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil |
18,60 % |
Arbeitslosenversicherung Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil |
2,40 % |
Pflegeversicherung Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil |
3,05 % |
Krankenversicherung Ermäßigter Beitragssatz (*3) Arbeitnehmeranteil (*3) |
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(*1) Liegt das Jahreseinkommen über dem genannten Betrag, kann ein Arbeitnehmer zwischen einer freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse und einer Absicherung in einer privaten Krankenkasse wählen, wenn das Jahreseinkommen des letzten Kalenderjahres auch den jeweiligen Grenzbetrag überschritten hat.
(*2) Bis zu dieser Einkommensgrenze müssen Krankenversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Einkommen, das darüber hinausgeht, ist beitragsfrei.
(*3) Der zusätzliche Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung beträgt durchschnittlich 1,00 % und ist in diesem Beitragssatz noch nicht enthalten.
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