Antrag und Verfahren der öffentlichen Bestellung

Das Verfahren auf öffentliche Bestellung wird durch einen formlosen schriftlichen Antrag eingeleitet, der bei der Kammer einzureichen ist.

Antrag:

Der Antrag muss die genaue Umschreibung des Sachgebiets beinhalten und ist im Hinblick auf das Vorliegen der "besonderen Sachkunde" sowie unter Berücksichtigung etwaiger fachlicher Bestellungsvoraussetzungen eingehend zu begründen. Falls ggf. keine fachlichen Bestellungsvoraussetzungen vorhanden sein sollten, können entsprechende Informationen bei der IHK eingeholt werden.
Bezüglich der erforderlichen persönlichen Voraussetzungen weisen wir insbesondere auf
§ 3 Nr. 2 der Sachverständigenordnung der IHK Frankfurt am Main (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 125 KB) hin.

Folgende Unterlagen sind der IHK einzureichen:

  • Antragsschreiben, dass die genaue Umschreibung des Sachgebiets mit einer eingehenden Erläuterung und die Motive für die Antragstellung enthalten
  • ausgefüllter Fragebogen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB)
  • Angaben zum beruflichen Werdegang (berufsbezogener Lebenslauf), der neben den üblichen Angaben zur Person eine genaue Darstellung der Schul- und Berufsausbildung im Einzelnen und der beruflichen Tätigkeit enthalten muss
  • Vorlage von 5 bereits auf dem Sachgebiet persönlich erstatteter Gutachten, die nicht älter als 3 Jahre sein sollten. Hinweis: Die Anzahl der einzureichenden Gutachten richtet sich nach den jeweiligen Anforderungen der Bestellungsvoraussetzungen. Das Institut für Sachverständigenwesen informiert in einem Merkblatt zu Inhalt und Aufbau eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.
  • Angabe von 5 Referenzen, die in fachlicher und/oder persönlicher Hinsicht zum Sachverständigen-Bewerber Aussagen gegenüber der IHK machen können. Diese werden von der IHK direkt kontaktiert.
  • Vorlage von Zeugnissen (Kopien von Arbeits- und Dienstbescheinigungen, soweit vorhanden)
  • Vorlage von Beschäftigungsnachweisen, die die besondere Sachkunde belegen
  • Steht der Sachverständigen-Bewerber in einem Arbeits-, Dienst- oder Beamtenverhältnis, benötigt die IHK auf Grund des § 3 der SVO eine Freistellungserklärung des Arbeitgebers
  • polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde neuesten Datums
  • Vorlage von Teilnahmebestätigungen über erfolgte fachliche Fortbildung für das beantragte Sachgebiet und für die Sachverständigentätigkeit allgemein
  • 2 aktuelle Passbilder (1x als Hardcopy mit den Maßen 3,5 x 4,5 cm und 1x als Bilddatei (JPG, TIF, PNG, GIF, PSD) per E-Mail zusenden)

Verfahren:


Überprüfung der eingereichten Unterlagen
Nach Eingang der kompletten Unterlagen, überprüft die IHK Frankfurt am Main, ob alle relevanten Unterlagen eingereicht sind und die Anforderungen gemäß der fachlichen Bestellungsvoraussetzungen erfüllt werden. Anschließend wird der Sachverständigen-Bewerber zu einem persönlichen Besprechungstermin in die IHK eingeladen, um den Sachverständigen-Bewerbers persönlich kennen zu lernen. Im Rahmen des Besprechungstermins werden die weiteren Schritte rund um das Bestellungsverfahren erörtert.
Anmeldung zur Überprüfung der besonderen Sachkunde durch Fachgremien
Die IHK meldet den Sachverständigen-Bewerber mit der erforderlichen Anzahl von einzureichenden Gutachten nebst Lebenslauf bei der IHK an, die das passende Fachgremium betreut. Hierfür sind bei verschiedenen IHKs, eigens unabhängige Fachgremien eingerichtet. Diese sind mit Fachleuten des entsprechenden Fachgebiets besetzt. Die "besondere Sachkunde" ist durch eine schriftliche und/oder mündliche Überprüfung nachzuweisen.
Entscheidung
Das Ergebnis der Überprüfung der besonderen Sachkunde wird dem Sachverständigen-Bewerber unmittelbar nach Eingang des Votums des Fachgremiums bekannt gegeben bzw. wird das Ergebnis gelegentlich auch direkt nach der mündlichen Überprüfung mitgeteilt.
Weiteres Verfahren bis zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung:
Nachdem ein Sachverständigen-Bewerber die "besondere Sachkunde hat nachweisen können, wird die öffentlichen Bestellung und Vereidigung seitens der IHK vorbereitet. Sobald der Termin feststeht, wird der Sachverständige informiert und eingeladen.

Hinweis: Die erste Bestellung und Vereidigung erfolgt in der Regel auf zwei Jahre befristet, kann aber auf Antrag wiederum um bis zu fünf Jahr verlängert werden. Die öffentliche Bestellung kann mit Auflagen versehen und unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen bzw. widerrufen werden.