Feststellungsklage

Klage auf Feststellung einer Insolvenzforderung

An das
Landgericht

Feststellungsklage


Ort, Datum

K L A G E

der ABC GmbH,
- Klägerin -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte 

g e g e n

Herrn Rechtsanwalt XXX, als Insolvenzverwalter über das Vermögen der DEF GmbH, Frankfurt am Main
- Beklagter -

wegen Feststellung einer Insolvenzforderung.

vorläufiger Streitwert: ......... EURO

Namens und in Vollmacht der Klägerin erheben wir Klage gegen den Beklagten. Wir werden im Termin zur mündlichen Verhandlung b e a n t r a g e n,

1. festzustellen, dass der Klägerin in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DDE GmbH eine Insolvenzforderung in Höhe von ............. EURO zusteht;
2. dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen;
3. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

B e g r ü n d u n g:
Die Klägerin kann von dem Beklagten in der beantragten Höhe Feststellung zur Insolvenztabelle verlangen.
I.

Durch Beschluss des Amtsgerichtes Frankfurt am Main als zuständigem Insolvenzgericht vom xxxxx wurde über das Vermögen der DEF GmbH unter dem Aktenzeichen – XXXXX  – das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Beklagte wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

Beweis: 1. Insolvenzeröffnungsbeschluss vom xxxxxx
- Anlage K 1 -
2. Beiziehung der unter dem Aktenzeichen XXXX  geführten
Insolvenzakte des Amtsgerichtes Frankfurt am Main

Der Beklagte ist daher passiv legitimiert.

II.

Mit Schreiben vom xxxxxxx meldete die Klägerin ihre der Anmeldung zugrundeliegende Forderung innerhalb der vom Insolvenzgericht gesetzten Anmeldefrist bei dem Beklagten zur Insolvenztabelle an.

Beweis: Vorlage der Forderungsanmeldung vom xxxxxxx nebst Anlagen
- Anlage K 2 -

Der Insolvenzverwalter bestritt im amtlichen Prüfungstermin vom xxxxxxx die Forderung der Beklagten endgültig.

Beweis: beglaubigter Auszug aus der Insolvenztabelle
- Anlage K 3 -

Trotz Aufforderung vom xxxxxx hat der Insolvenzverwalter bis heute die Forderung nicht nachträglich im schriftlichen Verfahren anerkannt. Daher ist Klage geboten.

III.

Die Forderung wird zu Unrecht bestritten. Der Klägerin steht ein Kaufpreiszahlungsanspruch gemäß § 433 Abs. 2 BGB in Höhe von xxxxxxx EURO zu.

1.

Die Gemeinschuldnerin bestellte mit Schreiben vom xxxxxxx die im  Schreiben aufgeführte Warenlieferung.

Beweis: Vorlage des Schreibens vom  xxxxxx
- Anlage K 4 -

Der Auftrag wurde von der Klägerin mit Schreiben vom xxxxxx bestätigt.

Beweis: Antwortschreiben vom xxxxxxx
- Anlage K 5 -

Die ordnungsgemäße Auslieferung der Ware am xxxxxx wurde auf den Lieferscheinen durch den Mitarbeiter Müller der Gemeinschuldnerin bestätigt.

Beweis: Lieferscheine vom xxxxxxxx
- Anlage K 6 -

Einwendungen gegen die Rechnung vom xxxxxx über xxxxxxxx EURO wurden nicht erhoben.

Beweis: Rechnung vom xxxxxxx
- Anlage K 7 -

2.

Die Klägerin kann weiterhin Zinsen in Höhe von 9-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem xxxxxxxx in Höhe von … EURO im Insolvenzverfahren beanspruchen.

Die Klägerin und die Schuldnerin sind Unternehmer. Daher beträgt der Zinssatz für den hier streitgegenständlichen Entgeltanspruch 9 Prozentpunkte- über dem Basiszinssatz 30 Tage nach Rechnungsstellung gemäß § 288 Abs. 2 iVm. § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB

IV.

Die zur Insolvenztabelle festzustellende Forderung der Gemeinschuldnerin beträgt xxxxx EURO. Laut Insolvenzeröffnungsstatus des Beklagten wird auf die Insolvenzforderung voraussichtlich eine Quote in Höhe von 50 % ausgeschüttet werden. Der Streitwert beträgt daher xxxxxx EURO.


Unterschrift