Werbegeschenke

Unter Werbegeschenken versteht man die unentgeltliche Zuwendung einer Ware oder Dienstleistung an den Endverbraucher, wenn sie unabhängig vom Kauf einer Ware oder Dienstleistung gewährt wird. Demgegenüber werden Zugaben abhängig vom und nur zusammen mit dem Kauf gewährt.
Werbegeschenke sind grundsätzlich zulässig, sofern nicht zusätzliche Anforderung an ihre Erlangung gestellt werden, die zur Unzulässigkeit führen. Wichtig ist außerdem, dass transparent ist, was genau das Werbegeschenk ist und welches die Bedingungen sind, um es zu erhalten.
Auch ist es nach Ziffer 21 der "Schwarzen Liste" unzulässig, das Werbegeschenk als „gratis“, „umsonst“, „kostenfrei“ oder dergleichen anzupreisen, wenn hierfür gleichwohl Kosten zu tragen sind. Dies gilt allerdings nicht für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Eingehen auf das Waren- oder Dienstleistungsangebot oder für die Abholung oder Lieferung der Ware oder die Inanspruchnahme der Dienstleistung unvermeidbar sind.

Beispiele für unlautere Werbegeschenke:

  • Werden für das "kostenlose" Werbegeschenk Bearbeitungskosten oder über die sonst übliche Höhe hinausgehende Abholungs- oder Lieferungskosten verlangt, ist die Anpreisung als "kostenlos" irreführend und nach Ziffer 21 der "Schwarzen Liste" unzulässig.
  • Wird der Verbraucher auf der Straße vor einem Ladenlokal angesprochen, er könne sich sein Werbegeschenk im Ladenlokal abholen, ist dies problematisch, weil hierdurch auf den Kunden ein sogenannter psychologischer Kaufzwang ausgeübt wird. Je weiter im Inneren des Ladens und je persönlicher die Atmosphäre im Laden, desto eher wird diese Werbemaßnahme im Inneren des Ladens unzulässig.
  • Werbegeschenke mit übertrieben hohem Wert sind ebenfalls unlauter, da sie den Kunden veranlassen könnten, sich allein wegen de Wertes verpflichtet zu fühlen, etwas zu kaufen. Was hierbei unter einem übertrieben hohen Wert zu verstehen ist, kann nicht an einer konkreten Summe festgemacht werden, auch die Branche spielt bei der Beurteilung eine Rolle. Es kommt daher immer auf den konkreten Einzelfall an.