EU-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau

Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, die mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in der Verordnung (EU) 2018/848 und den zugehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt sind, schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschungen und verhindern unlauteren Wettbewerb – europaweit.
Ihren Standards müssen alle in der Europäischen Union erzeugten und verkauften Öko-Produkte entsprechen. Auch die Bezeichnungen von Bio-Lebensmitteln dürfen keinen irreführenden Eindruck erwecken. 
Die Regelungen der so genannten EU-Öko-Basisverordnung enthalten Ziele und Grundsätze der ökologischen Produktion sowie auf Dauer angelegte Einfuhrregelungen. Es müssen hohe ökologische Produktionsstandards eingehalten werden. 
Verstöße gegen die genannten Vorschriften können auch einen Rechtsbruch i.S. des § 3a UWG darstellen.