Jugendschutz

Auch Vorschriften die zum Schutze der Jugend stellen Marktverhaltensregelungen zum Schutze der Kinder und Jugendlichen als Verbraucher dar. Sie regeln die Vermarktung von Produkten, deren Gebrauch die Entwicklung von Jugendlichen gefährdet.
Zu den Jugendschutzvorschriften gehören insbesondere das Jugendschutzgesetz sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, aber auch Vorschriften des Schulrechts, wonach Geschäfte auf dem Schulgelände verboten sind, soweit vom Schulträger keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.
Die Anwendung von § 3a UWG bei Verstößen gegen Jugendschutzvorschriften ist nach ständiger Rechtsprechung auch geboten, denn solchen Verstöße tangieren letztlich auch der Interessen rechtmäßig handelnder Mitbewerber. Auch diese müssen berechtigt sein, gegen Verstöße vorzugehen.
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