Arbeitsrechtliche Aushangpflichten

Gesetze und Verordnungen sehen zahlreiche Aushangpflichten im Arbeitsrecht für Unternehmen vor. Im Folgenden findet sich eine Übersicht der gesetzlichen Aushangpflichten.

Wer ist verpflichtet?

Um den Arbeitnehmern ausreichend Möglichkeit zu geben, sich über ihnen zustehende Rechte und obliegende Pflichten zu informieren, sehen Gesetze und Verordnungen vor, dass der Arbeitgeber die Vorschriften an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auslegt oder aushändigt.

Welche Aushangpflichten gibt es?

Zahlreiche Gesetze und Verordnungen sehen für Arbeitgeber eine Aushangpflicht vor. Aufgrund der Vielzahl können hier nur die wichtigsten beispielhaft genannt werden:
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 12 Abs. 5 AGG
  • Arbeitsgerichtsgesetz, § 61b ArbGG
  • Arbeitsstättenverordnung, § 4 Abs. 4 ArbStättV
  • Arbeitszeitgesetz, § 16 Abs. 1 ArbZG
  • Jugendarbeitsschutzgesetz, § 47, 48, 54 Abs. 3 JArbSchG
  • Mutterschutzgesetz, § 26 Abs. 1 MuSchG
  • Druckluftverordnung, § 12 Abs. 2 DruckluftV
  • Gefahrstoffverordnung, § 14 Abs. 1 GefStoffV
  • Heimarbeitsgesetz, § 6, 8, 19 Abs. 2 HAG
  • Ladenschlussgesetz, § 21 Abs. 1 Nr. 1 LSchlG
  • Röntgenverordnung, § 18 Abs. 1 RÖV
  • Unfallverhütungsvorschriften, § 15 Abs. 5 SGB VII
  • Unfallversicherungsträger, § 138 SGB VII
  • Vermögensbildungsgesetz
  • Sprecherausschusswahl
  • Schwerbehindertenvertretungswahl
  • Betriebsratswahl
  • Betriebsvereinbarungen, § 77 Abs. 2 BetrVG
  • Tarifverträge, § 8 TVG

Wie wird die Aushangpflicht erfüllt?

Sofern keine Spezialregelung besteht, erfüllt der Arbeitgeber seine Aushangpflicht in der Regel durch einen Aushang des Gesetzes- oder Verordnungstextes im Betrieb. Geeignete Stellen sind Arbeits-, Aufenthalts- und Pausenräume, das Schwarze Brett, die Kantine oder das Betriebsratsbüro. Der Hinweis auf ein Einsichtnahmerecht in der Personalabteilung genügt den Anforderungen hingegen nicht.
Verstöße gegen die Aushangpflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Unternehmen sollten daher frühzeitig die für sie einschlägigen arbeitsrechtlichen Gesetze in Erfahrung bringen und für Ihre Mitarbeiter gut im Betrieb zugänglich zu machen.

Wo finden Arbeitgeber Unterstützung?

Die Gesetze können kostenlos unter www.gesetze-im-internet.de/ abgerufen werden. Eine Übersicht findet sich außerdem im Unternehmensportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.