3G am Arbeitsplatz

Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen „physische Kontakte“ nicht ausgeschlossen sind, ohne Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellen Testnachweis (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) nicht betreten (3G-Regelung).
Abweichend davon ist ein Zutritt möglich, wenn Mitarbeiter ein Testangebot oder Impfangebot des Arbeitgebers wahrnehmen wollen.
Auch für betrieblich organisierte Sammeltransporte, bei denen zwei oder mehrere Beschäftigte gemeinsam eine Stecke zurücklegen, die zur Erfüllung Ihrer Tätigkeiten erforderlich ist, gilt die 3G-Regelung.
Der Nachweis ist vom Arbeitgeber zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Beschäftigte, die ausschließlich im Homeoffice arbeiten, müssen keine entsprechenden Nachweise vorlegen. Ein Anspruch ungeimpfter oder nicht genesener Beschäftigter auf Arbeit im Homeoffice lässt sich aus den Nachweispflichten nicht ableiten.
Das novellierte Infektionsschutzgesetz, insbesondere den § 28b IFSG finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Weitere Informationen zu der 3G-Regelung am Arbeitsplatz enthalten die FAQs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: