Der Schiedsgerichtshof (SGH)
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten den Schiedsgerichtshof (SGH) errichtet. Das Schiedsverfahren ist einem staatlichen Gerichtsverfahren gleichwertig, jedoch nicht öffentlich. Die Schiedsregeln des SGH setzen auf schnelle, kostengünstige und digitale Verfahren.
Ob national oder international - der SGH steht allen Unternehmen offen. Das Schiedsverfahren kann direkt über die Webseite des SGH digital eingeleitet werden.
Der SGH bündelt die Schiedsaktivitäten aller 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland und ist gesetzlich im Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) verankert.
Vorteile des SGH-Schiedsverfahrens
Flexibilität: Sie wählen die Schiedsrichter, die Verfahrenssprache (Deutsch oder Englisch), den Schieds- und Verhandlungsort sowie das anwendbare Recht und können das Verfahren aktiv mitgestalten.
Bei Streitwerten bis zu 250.000 € entscheidet ein Einzelschiedsrichter. Bei höheren Streitwerten wird ein Gremium aus drei Schiedsrichtern gebildet.
Vertraulichkeit: Schiedsverfahren sind nicht öffentlich. Dadurch bleiben Betriebsgeheimnisse geschützt und Streit wird nicht in die Öffentlichkeit getragen.
Effizienz: Durch ein straffes Fristen- und Verfahrensmanagement, das international erprobte Standards nutzt, werden Entscheidungen in der Regel innerhalb von 12 Monaten getroffen. Für dringende Fälle bietet der SGH ein Fast-Track-Verfahren, das eine Entscheidung innerhalb von nur 6 Monaten ermöglicht. Diese effiziente und vertrauliche Streitbeilegung macht den SGH zu einem idealen Partner für Ihre wirtschaftlichen Konflikte.
Kostenkontrolle: Durch verbindliche Honorartabellen und die Begrenzung von Kostenerstattungsansprüchen sorgt der SGH für Transparenz. Außerdem entstehen keine Kosten durch zusätzliche Gerichtsinstanzen.
Internationale Durchsetzbarkeit: Ein wesentlicher Vorteil gegenüber staatlichen Gerichtsurteilen: Schiedssprüche sind grenzüberschreitend dank des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 („New Yorker Übereinkommen“) in 172 Ländern weltweit vollstreckbar.
Qualitätssicherung: Justiziare des SGHs können das Verfahren begleiten. Der SGH kann zur Qualitätssicherung und zur Sicherung der Vollstreckbarkeit unter Wahrung der Entscheidungsfreiheit des Schiedsgerichts Änderungen in der Form des Schiedsspruchs anregen.
Der SGH verbindet dabei die Stabilität einer öffentlich-rechtlichen Institution mit der Flexibilität einer modernen Schiedsinstitution.
Der SGH verbindet dabei die Stabilität einer öffentlich-rechtlichen Institution mit der Flexibilität einer modernen Schiedsinstitution.
Digitales Verfahren: Das SGH-Verfahren wird vollständig über eine sichere digitale Verfahrensmanagementplattform abgewickelt – von der Antragstellung bis zum Schiedsspruch. Schriftsätze werden online eingereicht und Verfahrensschritte jederzeit dokumentiert. Videoverhandlungen ersetzen in der Regel Präsenztermine. Das ermöglicht eine ortsunabhängige, effiziente und moderne Streitbeilegung – national wie international.
Für wen eignet sich ein SGH-Schiedsverfahren besonders?
- Unternehmen mit Streitigkeiten aus Kauf-, Liefer- und Werkverträgen (national und international)
- Mittelständische und große Industrieunternehmen
- International tätige Unternehmen und Joint Ventures
- Projektbezogene Großverträge (z. B. Anlagenbau, Infrastruktur, IT)
- Unternehmen mit technisch oder wirtschaftlich komplexen Sachverhalten
- Technologie- und innovationsgetriebene Unternehmen mit hohem Vertraulichkeits- und Know-how-Schutzbedarf
Weiterführende Informationen
Zusätzliche Informationen zum SGH-Schiedsverfahren, einen Kostenrechner und den Konfliktnavigator finden Sie unter Schiedsgerichtshof SGH
Bitte beachten Sie auch die weiteren IHK-Angebote für alternative Konfliktlösungsverfahren.
