Nr. 5344820

Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten

Die Einigungsstelle soll einen gütlichen Ausgleich zwischen Kaufleuten aufgrund einer Aussprache vor einer unabhängigen und sachkundigen Stelle herbeiführen.

Die Einigungsstelle bei der IHK Frankfurt am Main wurde gem. § 15 Absatz 1 UWG durch Verordnung der Landesregierung von Hessen errichtet.

Einen Musterantrag zur Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens finden Sie hier.

Ein Prozess vor Gericht kostet Unternehmen nicht nur Geld, sondern auch Nerven und ist häufig auch mit dem Abbruch wichtiger Geschäftsbeziehungen verbunden. Die Einigungsstelle bei der IHK Frankfurt vermittelt bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten konkurrierender Gewerbetreibender zwischen den Unternehmen.

Recht und Steuern