Nr. 5344774

Schiedsgericht der IHK Frankfurt

Bei einem Schiedsgerichtverfahren trifft ein vorher durch die Parteien festgelegtes Schiedsgericht als einzige Instanz eine endgültige und vollstreckbare Entscheidung.

Diese Klausel können Sie in Ihre Verträge einsetzen, um wirksam die Zuständigkeit des Schiedsgerichts der IHK Frankfurt oder eines anderen Schiedsgerichtshofs zu vereinbaren.

Informieren Sie sich über die Schiedsgerichtsordnung der IHK Frankfurt sowie die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS).

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