Nr. 5175850

Gewerberecht

Die Dienstleistungs–Informationspflichten-Verordnung sieht umfangreiche Informationspflichten des Dienstleisters gegenüber dem Dienstleistungsempfänger vor.

Wer gewerbsmäßig fremde, bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, benötigt dafür eine Erlaubnis.

Die Ausübung eines Gewerbes kann untersagt werden, wenn die gewerbliche Zuverlässigkeit nicht gegeben und die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist.

Durch die Aufhebung der Zweckentfremdungsverordnung 2004 werden lediglich die wohnungswirtschaftlichen Beschränkungen aufgehoben, die baurechtlichen Vorschriften gelten weiterhin.

Wann und wie muss ein Gewerbe angemeldet werden? Die wichtigsten Anworten zur Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit.

Der Beginn, jede Änderung und die Beendigung jeder stehenden gewerblichen Tätigkeit ist dem für die Betriebsstätte zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen. Informationen zu den bei der Gewerbeanzeige vorzulegenden Unterlagen etc. erhalten Sie hier (auch in englisch, französisch, spanisch und italienisch).

Für die Ausübung der meisten Tätigkeiten gilt die Gewerbefreiheit. Die Arbeit in manchen Branchen unterliegt jedoch der Genehmigungspflicht. Eine Übersicht verschiedener Gewerbe von A-Z und die jeweils erforderliche Genehmigung sowie die zuständige Behörde finden Sie hier (auch in englisch).

Für Ausländer, die in Deutschland einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, besteht grundsätzlich eine Zugangsbeschränkung.