Technische Schutzrechte: Patent, Gebrauchsmuster, Design

Um wirtschaftlich erfolgreiche Erfindungen (Innovationen) vor Nachahmern zu schützen, können Unternehmen sog. gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken– und Designschutz beantragen. Der Schutz ist jedoch nicht kostenlos erhältlich. Deshalb sollte genau geprüft werden, welches Schutzrecht sich für welches Produkt eignet.

Hinweis: Diese Seite listet die technischen Schutzrechte lediglich als Überblick auf.
Zur weitergehenden Beratung zu den einzelnen Schutzrechten wenden Sie sich bitte an

Patent

Das bekannteste technische Schutzrecht ist das Patent. Das Patent ist ein geprüftes Schutzrecht für technische Neuheiten. Die Eintragung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt. Wichtigstes Motiv für eine Patentanmeldung ist der Schutz vor Nachahmung und damit die Sicherung des Marktvorsprungs.

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster ist ebenfalls ein technisches Schutzrecht und wird oft als "kleines Patent" bezeichnet. 

Design

Das Design ist ein gewerbliches Schutzrecht, das speziell für die "ästhetische" Gestaltung eines Produkts geschaffen wurde. Grundsätzlich lässt sich das Design aller Erzeugnisse schützen. 

Sprechtage zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken- und Gebrauchsmuster

IHK Hessen innovativ bietet regelmäßig Sprechtage zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken– und Designschutz an.