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Für die Lebensmittelwerbung gelten neben den allgemeinen Regelungen, etwa dem Irreführungsverbot, eine Vielzahl spezialgesetzlicher Vorgaben, z. Bsp. die Health-Claims-Verordnung.
Hersteller von Lebensmitteln sind verpflichtet, eine Reihe von Angaben, zum Beispiel die Zutaten und des Mindesthaltbarkeitsdatums auf dem Etikett in gut lesbarer Form anzubringen.
Für Herstellung, Import und Vertrieb von Lebensmittel ist meist zwar keine Zulassung erforderlich; es sind jedoch umfangreiche Vorschriften zu beachten.
Für Herstellung, Import und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmittel ist keine Zulassung erforderlich, es sind jedoch einige Vorschriften zu beachten.
Bei Herstellung, Import und Vertrieb kosmetischer Mitteln sind einige Vorschriften zu beachten, z. B. die Notifizierungspflicht vor dem ersten Inverkehrbringen.