Sie befinden sich hier
Öffentlich bestellte Sachverständige aus dem Sachverständigenverzeichnis helfen kompetent und praxisnah bei der Lösung von Problemen.
Gerichte, Behörden, Wirtschaft und Allgemeinheit benötigen besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf ihrem Sachgebiet überdurchschnittlich sachkundige Personen.
Die IHK Frankfurt ist für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in wirtschaftlichen und technischen Bereichen zuständig.
Steht der Sachverständigen-Bewerber in einem Arbeits-, Dienst- oder Beamtenverhältnis, benötigt die IHK eine Freistellungserklärung des Arbeitgebers.
Geschäfts- und Verfahrensordnung des Fachgremiums der IHK Frankfurt am Main zur Überprüfung der besonderen Sachkunde für das Sachgebiet "Unternehmensbewertung"
Geschäfts- und Verfahrensordnung des Fachgremiums der IHK Frankfurt am Main zur Überprüfung der besonderen Sachkunde für das Sachgebiet "Kapitalanlagen und private Finanzplanung" sowie verwandte Sachgebiete
Sachverständige dürfen ihre Gutachten bei Gericht auch elektronisch einreichen und können ihre Signaturkarte bei der IHK beantragen.
Sind sich Vertragsparteien über den Inhalt eines Vertrages nicht einig, können Schiedsgutachten eine sinnvolle Möglichkeit zur Streitbeilegung sein.