Digitale Signatur für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Sachverständige dürfen ihre Gutachten bei Gericht auch elektronisch einreichen. Voraussetzung ist, dass sie die Gutachten mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Wozu dient die IHK-Signaturkarte für Sachverständige?

Die IHK-Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigenrundstempel ‎im elektronischen Rechtsverkehr und erbringt den Nachweis der Authentizität und Originalität des Gutachtens. ‎
Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die IHK-Signaturkarte für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ersetzt die Unterschrift und den Rundstempel im elektronischen Rechtsverkehr. Auch Privatgutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, siehe § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 SVO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 125 KB).

Auf der IHK-Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:

  • Name und Vorname des Sachverständigen
  • Bestellungstenor (Sachgebiet)
  • die zuständige IHK (Bestellungskörperschaft)
  • Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.
Die spezielle IHK-‎Signaturkarte für öffentliche bestellte Sachverständige wurde sowohl für die Übermittlung von Gerichts- und ‎Privatgutachten als auch für den Einsatz elektronischer Archivierung der Gutachten entwickelt.

Die IHK-Signaturkarte für Sachverständige im Überblick

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die eine IHK-Signaturkarte beantragen wollen, müssen sich dafür persönlich identifizieren lassen. Hierfür benötigen Sie ihren Personalausweis oder Reisepass, der bei Antragstellung mindestens noch vier Wochen lang gültig ist. Die Sachverständigen-Signaturkarte gibt es nur noch als Einzelsignaturkarte.
Technische Voraussetzungen für die Nutzung der IHK-Signaturkarte:
Kartenlesegerät der Klasse 3
Internetzugang und USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers
Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 10
Arbeitsspeicher: 8 GB
Kosten für die IHK-Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit:
Einzelsignaturkarte mit IHK-Beantragung: EUR 185,90 zzgl. MwSt.

Elektronische Kommunikation mit der Justiz - Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr

Seit Januar 2024 sind Sachverständige gehalten ihre Kommunikation mit Gerichten über das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO) zu führen. Informationen über das eBO und momentan zur Verfügung stehende Software finden Sie hier.

Wie kommt die digitale Signatur auf das Gutachten?


Neben der persönlichen IHK-Signaturkarte benötigen Sie ein Kartenlesegerät mit eigener Tastatur sowie eine Signatursoftware – Anbieterinformationen erhalten Sie bei der IHK.
  • Speichern Sie Ihr Gutachten als pdf-Datei ab.
  • Rufen Sie die Gutachten-Datei in der Signatursoftware auf und klicken Sie auf "signieren".
  • Stecken Sie die Karte ins Lesegerät, geben Sie auf dem Kartenlesegerät den PIN-Code ein und bestätigen Sie diesen.
  • Jetzt ist die elektronische Signatur dauerhaft mit der elektronischen Gutachten-Datei verbunden.
  • Der Empfänger kann sich auf die Echtheit des Absenders und des unverfälschten Gutachteninhalts verlassen.

Wo können Sie die digitale IHK-Signaturkarte beantragen?

IHK Frankfurt am Main
Service-Center
Schillerstraße 11 / Ecke Rahmhofstraße
60313 Frankfurt am Main
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin!