Nr. 5352782

Sachverständigenwesen

Die IHKs haben die vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe, Sachverständige auf den Sachgebieten der Wirtschaft öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind von der IHK in einem Verwaltungsverfahren zu überprüfen mit dem Ziel, nur persönlich und fachlich qualifizierte Personen insbesondere Wirtschaft, Gerichten und Behörden zur Verfügung zu stellen.
In einer hochtechnisierten und arbeitsteiligen Gesellschaft kommt man ohne die Inanspruchnahme von Sachverständigen nicht mehr aus. Gerichte, Behörden, Unternehmer sowie Verbraucher sind auf den Rat von Sachverständigen angewiesen. Für den Bedarf an Sachverstand benennen die IHKs auf Anfrage die für die verschiedensten Sachgebiete öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Im außergerichtlichen Bereich kann die Benennung und das Tätigwerden von Sachverständigen bewirken, dass sich Interessenkonflikte schnell und kostengünstig erledigen lassen. In gerichtlichen Verfahren trägt die richtige Auswahl und Benennung von Sachverständigen zu einer zutreffenden Urteilsfindung bei.
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu derzeit 290 verschiedenen Sachgebieten und insgesamt etwa 9000 von Industrie- und Handelskammern, Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
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