Nr. 5195552

Einkommen- und Lohnsteuer

Die Abschreibungsdauer bemisst sich bei beweglichen Wirtschaftsgütern gemäß Einkommensteuergesetz grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (kurz: Bauabzugsbesteuerung) vom 30.08.2001 wurde bei Bauleistungen im Inland ein Steuerabzug zur Sicherung von Steueransprüchen eingeführt.

Informationen zu Verpflegungsmehraufwendungen, erster Tätigkeitstätte, Fahrtkosten, Pauschbeträgen für Auslandsreisen, Gestellung von Mahlzeiten.