Nr. 5195630

Internationales Steuerrecht

Ein DBA ist eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Staaten. Bei grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Betätigungen durch Handel, Dienstleistungen, Investitionen und ebenso bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Arbeitnehmern soll es verhindern, dass die damit im Zusammenhang stehenden Einkünfte in beiden Staaten besteuert werden.

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