Nr. 5195682

Umsatzsteuer national

Die Elektronische Rechnung kommt. Einführungszeitpunkt und geplante Anforderungen.

Das Umsatzsteuergesetz enthält umfassende Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Bedeutung haben diese Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. So wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (USTAE) u.a. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angaben in Rechnungen vollständig und richtig sein müssen, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. Der Rechnungsempfänger hat danach die Pflicht, die Rechnungsangaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

Anfang Juli 2014 hat der Bundesrat dem "Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (Kroatien-AnpG) zugestimmt. Damit wird die angekündigte Neuregelung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen umgesetzt. Auf diese Weise soll der Zustand vor der Entscheidung des BFH vom 22. August 2013 aus dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass wieder hergestellt werden – diesmal aber durch eine gesetzliche Regelung abgesichert. Diese tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.

Seit 1. Juli 2011 gilt für die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen das Verfahren der so genannten Steuerschuldumkehr. Durch das Kroatienbegleitgesetz wurde es mit Wirkung ab 1. Oktober 2014 auf Tablets und Spielekonsolen erweitert.

Mit der Umsatzbesteuerung betraute Amtsträger der Finanzbehörden können ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Unternehmen während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer erheblich sein können