Health Claims Verordnung

Die Health-Claim-Verordnung (HCVO) über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln enthält strikte Regelungen für gesundheitsbezogene oder nährwertbezogene Angaben in der Werbung für Lebensmittel. Der Zweck der Health-Claims-Verordnung liegt insbesondere im Gesundheitsschutz.
Eine Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben ist  nur zulässig, wenn die Angaben von der Europäischen Union  wissenschaftlich anerkannt und anschließend in die HCVO aufgenommen wurden. Darüber hinaus verpflichtet die HCVO in Einzelfällen noch dazu, in der gesundheits- oder nährwertbezogenen Werbung für Lebensmittel weitere Angaben zu machen.
Bei den Bestimmungen der HCVO handelt es sich um Marktverhaltensregelungen gemäß § 3a UWG, Verstöße können als Rechtsbruch abgemahnt werden.