Aktuelle Informationen zur Geldwäscheprävention und Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen und Hinweise rund um das Thema Geldwäscheprävention und Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung.

Konsultationsmöglichkeit Geldwäscheregulierung bis Juni/Juli 2026 und öffentliche Anhörungstermine

Verpflichtete aus dem Privatsektor haben derzeit die Möglichkeit, im Rahmen einer Konsultation der Europäischen Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA für die Rechtslage ab dem 10.07.2027, online zu zwei Entwürfen von sogenannten „Technischen Regulierungsstandards“ (RTS), bzw. Leitlinien (GL) Stellung zu nehmen. Damit soll insbesondere die Umsetzbarkeit der geplanten Regularien auch im Nichtfinanzsektor berücksichtigt werden. Die Dokumente stehen nur in englischer Sprache zur Verfügung. Die Entwürfe sind hier abrufbar. Stellungnahmen sind bis zum 15. Juni 2026 bzw. 15. Juli 2026 möglich.
Für die zugehörigen Anhörungstermine kann man sich unter den nachfolgenden Links anmelden:
  • Anmeldung für öffentlichen Anhörungstermin RTS 16(4) und 17(3) AMLR am 20.05.2026 von 10-12 Uhr
  • Anmeldung für öffentlichen Anhörungstermin GL 10(4) AMLR am 28.5.2026 von 10-12 Uhr
Darüber hinaus plant die AMLA aktuell am 04. Mai 2026 von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr einen Online-Runden-Tisch im Webex-Format mit Privatsektorvertretern zur Risikobewertungsmethodik für den Nichtfinanzsektor. Nähere Einzelheiten hierzu erhalten Sie über den nachfolgenden Link.

Zwei-Faktor-Authentisierung in goAML Web ab dem 1. September 2025

Ab dem 1. September 2025 müssen sich alle Nutzer von goAML Web (Meldeplattform für nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtige Sachverhalte) mittels einer Zwei-Faktor-Authentisierung anmelden. Die FIU (Financial Intelligence Unit) hat dazu ein Informationsblatt erstellt.

Aktuelle Jahresberichte der Financial Intelligene Unit (FIU)

Die Financial Intelligence Unit (FIU) veröffentlichte am 10. Juni 2025 ihren Jahresbericht 2024. Die abgegebenen Analyseberichte erreichten einen neuen Höchststand. Das Meldeaufkommen ging hingegen zum zweiten Mal zurück.

Jahresbericht 2023
Jahresbericht 2022

Wichtig: EU-Geldwäschepaket verabschiedet

Am 30. Mai 2024 hat der Rat der EU das Paket der neuen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche angenommen. Es besteht aus der EU-Geldwäsche-Verordnung, der 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie, der neuen Geldtransfer-Verordnung sowie der AMLA-Verordnung und soll zu Stärkung und Harmonisierung der Geldwäscheprävention innerhalb der EU beitragen. Die Geldwäscheverordnung wird voraussichtlich Mitte 2027 in Kraft treten und dann unmittelbar für jeden Verpflichteten innerhalb der EU gelten.

Wichtig: Inkrafttreten des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes Geldwäsche (TraFinG Gw)

Am 1. August 2021 trat das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) in Kraft. Ein Kernstück dieses Gesetzes ist die grundlegende Neuausrichtung des Transparenzregisters, welches von einem Auffangregister zu einem Vollregister umgestaltet wird. Das bedeutet: Alle Gesellschaften sind danach verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern außerdem aktiv an das Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn sich die vom Transparenzregister geforderten Angaben bereits aus anderen elektronisch abrufbaren Registern (z. B. Handels-, Genossenschafts-, Partnerschaftsregister) ergeben. Die bis zuletzt geltende Mitteilungsfiktion, die eine erhebliche Erleichterung für die Betroffenen dargestellt hatte, entfällt.

Ergebnis der FATF-Deutschlandprüfung

Das Ergebnis der FATF-Deutschlandprüfung zur Effektivität der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde am 25.08.2022 veröffentlicht. Es werden Fortschritte, aber auch ein erheblicher Verbesserungsbedarf in der praktischen Umsetzung festgestellt. Das Bundesfinanzministerium plant bereits eine neue Bundesbehörde.