Achtung: Hunderttausenden Unternehmen drohen Bußgelder!

Was viele nicht wissen: Wer wirtschaftlicher Eigentümer einer eingetragenen Personengesellschaft (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) oder juristischen Person des Privatrechts (GmbH, UG, AG u.a.) ist, ist potenziell dazu verpflichtet, Informationen an das Transparenzregister zu melden.
Trotz Ablaufs der Übergangsfristen fehlen von gut 600.000 Gesellschaften noch immer entsprechende Angaben. Die Fristen, in denen die Verhängung von Bußgeldern noch ausgesetzt waren, endeten je nach Rechtsform gestaffelt im Laufe des letzten Jahres. 
  • Für Aktiengesellschaften, SEs und Kommanditgesellschaften auf Aktien am 31. März 2023;
  • für GmbHs, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften oder Partnerschaften am
    30. Juni 2023;
  • im Fall von Personengesellschaften wurde noch bis zum 31. Dezember 2023 von Bußgeldern abgesehen. 
Für die betroffenen Unternehmen besteht daher dringender Handlungsbedarf. Bisher versäumte Eintragungen sollten schnellstmöglich nachgeholt werden.

Weitere Informationen zu den Eintragungspflichten finden Sie hier.