Nr. 12913

Einführung in die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen

IHK-Seminar

Veranstaltungsdetails

Der Energiepreisanstieg der letzten Jahre führte dazu, dass insbesondere Betriebskostenabrechnungen der ständigen Kontrolle durch verschiedene Seiten (u. a. Mieter, Gerichte) unterliegen. Daher ist es notwendig, dass eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung erstellt wird, die den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Veranstaltungsinhalte

  • Begriffsbestimmungen
    • Nebenkosten | Betriebskosten | Betriebskostenpauschale | Vorauszahlung | Wirtschaftlichkeitsgrundsatz | Warmmiete | Bruttokaltmiete | Nettokaltmiete | Teilinklusivmiete | Inklusivmiete | Transparenzgebot | Umlagefähigkeit | Verteilerschlüssel
  • Betriebskosten
    • Welche Betriebskosten sind umlagefähig?
    • Die 17 Betriebskostenarten im Einzelnen
  • Was muss die Abrechnung beinhalten bzw. was ist bei der Erstellung der Abrechnung zu beachten?
  • Die Heizkostenabrechnung
  • Rechte des Mieters
  • Rechte des Vermieters
  • Wie beeinflussen Mietminderung die Betriebskostenabrechnungen?
  • Ausgewählte praktische Probleme
  • Erstellung von Betriebskostenabrechnungen durch die Teilnehmeranhand von praktischen Fallbeispielen


Keine WEG-Abrechnung!

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 11.12.2023 - 12.12.2023
    9:00 - 16:30 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Das Seminar ist geeignet für Hausverwalter/innen und Vermieter/innen, für Neueinsteiger/innen und bereits tätige Mitarbeiter/innen der Immobilienbranche, die ihr Fachwissen auf den aktuellsten Stand bringen wollen.

Zielsetzung

Das Seminar vermittelt neben den praktischen Erfordernissen, Tipps und Mustern auch die rechtlichen Grundlagen und informiert über interessante Rechtsprechungen. Ziel des Seminars ist die Vermittlung der Grundlagen, die für die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen notwendig sind.

Hinweise

Unsere Seminare/Lehrgänge aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft erfüllen die Voraussetzungen für die Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO in Verbindung mit § 15b MaBV für Immobilienmakler/innen und/oder Wohnimmobilienverwalter/innen. Die Anerkennung stimmen Sie bitte mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ab.

Abschluss
  • IHK-Teilnahmebescheinigung
Industrie- und HandelskammerFrankfurt am Main
Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
INSTITUTION