Nr. 14378

Immobilien-Wertermittlung II

IHK-Seminar

Veranstaltungsdetails

In der Immobilienwirtschaft wird immer mehr Detailwissen erforderlich. Die jeweiligen Bewertungsmethoden gewinnen zunehmend an Bedeutung. Bisher waren Sie hier auf fremde Hilfe angewiesen. Somit werden die Kenntnisse der jeweiligen Methoden als „Handwerkszeug“ immer wichtiger. Diese stellen eine werbewirksame Qualifizierung dar, mit der Sie sich von der Konkurrenz abheben können.

 

Veranstaltungsinhalte

  • Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen
  • Eintragungen in Abt. II des Grundbuches / Fallbeispiele
  • Die Arbeit des Gutachterausschusses
  • Berücksichtigung von Underrent und Overrent
  • Residualverfahren und andere nicht normierte Verfahren
  • Internationale Immobilienbewertung
  • Berechnungen nach dem Sachwert- und dem
  • Ertragswertverfahren

 

Bitte Taschenrechner mitbringen (Fallbeispiele).

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 27.11.2023 - 28.11.2023
    9:00 - 16:30 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Das Seminar ist geeignet für Immobilienmakler, Mitarbeiter von Banken und Versicherungen, Architekten, Bauingenieure, Bauträger, Privatpersonen und Firmen mit Immobilienbesitz und alle anderen Teilnehmer des Seminars Immobilien-Wertermittlung I, die ihre Qualifikation ausbauen wollen.

 

 

Zielsetzung

In diesem Seminar werden das Sachwert- und das Ertragswertverfahren angewendet. Anhand von Beispielgutachten wird vermittelt, wie Sie Immobilienwertermittlungen lesen, interpretieren und selbst erstellen. Die Themen werden so aufbereitet, dass Sie die wertbeeinflussenden Umstände künftig selbst erkennen und einordnen können und hieraus die entsprechenden Berechnungen anstellen. Ziel des Seminars ist, das Erlernte unmittelbar in der Praxis zu verwerten.

Hinweise

Unsere Seminare/Lehrgänge aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft erfüllen die Voraussetzungen für die Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO in Verbindung mit § 15b MaBV für  Immobilienmakler/innen und/oder  Wohnimmobilienverwalter/innen. Die Anerkennung stimmen Sie bitte mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ab.

Abschluss
  • IHK-Teilnahmebescheinigung