Nr. 14903

Typische Schwachstellen an Gebäuden - generell und altersbedingt

IHK-Seminar

Veranstaltungsdetails

Ein grundlegendes technisches Verständnis ist für eine Vielzahl von Entscheidungen rund um eine Immobilie wichtig – egal, ob es um die Bewertung der eigenen Immobilie, um die Instandhaltung, die Verwaltung oder um den An- oder Verkauf einer Immobilie geht. Die Besichtigung und Begehung eines Gebäudes im Rahmen eines technischen Rundgangs ist dabei ein wichtiger Schritt.


Für viele ist genau das aber häufig schwierig, denn: Worauf muss man achten? Wo sind Baumängel zu erwarten, welche Fehler gibt es, auf welche Schwachstellen muss man bei einem Gebäude des jeweiligen Baujahrs besonders achten – und was ist bei einer Weiternutzung, Sanierung, Revitalisierung zu beachten?

 

Neben allgemeinen Schwachstellen bei Gebäuden gilt es besonders, auch spezifische Schwachstellen je nach Bauzeit und Alter der Immobilie zu beachten: In den 70er-Jahren war beispielsweise Bitumenanstrich als Kellerabdichtung sehr beliebt, Schwachstelle hierbei ist jedoch häufig Materialermüdung. Seit den 90er-Jahren wurden immer mehr Gebäude mit einem Wärmedämm­verbundsystem gebaut oder umgerüstet, die vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass hier häufig Veralgungen auftreten.

 

Veranstaltungsinhalte

 

  • Technischer Rundgang: Wie gehe ich vor (Vorbereitung, Reihenfolge, Checkliste etc.)?
    • theoretisch oder praktisch umsetzbar
  • Gebäude der Gründerzeit bis heute:
    • Häufige / typische Bauweisen der einzelnen Jahrzehnte
    • Besonderheiten der einzelnen Dekaden
    • Daraus resultierende Schwachstellen

(z. B. typische Schwachstellen bei Gebäuden der 70er-Jahre)

  • Möglichkeiten der Mangelerkennung und Beseitigung
  • Im Rahmen der verschiedenen Praxisbeispiele: konstruktive Grundlagen (Bauplanung, Baustoffe, Materialarten und -eigenschaften, Dächer, Wände etc.)
  • Die wichtigsten Regelwerke und Normen
  • Wann muss ein Experte hinzugezogen werden?

 

 

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 12.10.2023 - 13.10.2023
    9:00 - 16:30 Uhr

Weitere Informationen

Das Seminar ist zur Erweiterung ihrer bautechnischen Kenntnisse geeignet für: Immobilienbesitzer, Bauträger, Vermieter privater oder gewerblicher Immobilien sowie alle Berufsgruppen, die sich mit Immobilien befassen: Investoren, Projektentwickler, Immobiliensachbearbeiter von Banken, Immobilienmakler, Bankmitarbeiter, Versicherungsmitarbeiter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Haus-/Immobilienverwalter, kaufmännische Mitarbeiter von Bauträgern, Facility-Manager, Verwaltungsbeiräte.

In dem Seminar „Typische Schwachstellen bei Gebäuden – generell und altersbedingt“ erhalten die Teilnehmer einen Überblick, was bei einer technischen Gebäudekontrolle allgemein zu beachten und überprüfen ist und welche Reihenfolge sich anbietet.

 

Im Rahmen des Seminars werden anhand konkreter Praxisbeispiele immer wiederkehrende Schwachstellen an Gebäuden aufgezeigt, die wichtigsten Fachbegriffe erläutert und die dazugehörigen Regelwerke genannt. Darüber hinaus erfahren die Teilnehmer, auf welche bautechnischen Punkte und Details bei Gebäuden der Gründerzeit bis heute besonderes
Augenmerk gerichtet werden sollte.

 

Das Seminar ist praxisorientiert: Anhand vieler Beispiele aus der langjährigen Erfahrung eines Bausachverständigen erhalten die Teilnehmer notwendige Fachkenntnisse. Die verschiedenen Punkte werden anhand konkreter Beispiele erläutert. Die im Seminar erworbenen Kenntnisse ersetzen im Einzelfall zwar nicht den Architekten oder Ingenieur, helfen jedoch dabei, Empfehlungen und Angebote, z. B. von Handwerkern, kritisch zu bewerten. Die Teilnehmer sollen durch den Besuch des Seminars in der Lage sein, eigenständig zu beurteilen, welche bautechnischen Maßnahmen sinnvoll sind.

 

 

Unsere Seminare/Lehrgänge aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft erfüllen die Voraussetzungen für die Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO in Verbindung mit § 15b MaBV für  Immobilienmakler/innen und/oder  Wohnimmobilienverwalter/innen. Die Anerkennung stimmen Sie bitte mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ab.

  • IHK-Teilnahmebescheinigung
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