Nr. 23795

Hausverwaltung Miete - Aufbau und Führung einer Mietverwaltung

IHK-Seminar

Veranstaltungsdetails

Veranstaltungsinhalte

 

  • Einstiegs- und Berufschancen, Berufszulassungsvoraussetzungen
  • Werbung des Hausverwalters
  • Verwaltervertrag
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten
  • Datenschutz in der Hausverwaltung
  • Haftung
  • Qualifizierte Mietverträge
  • Betriebskosten, Nebenkostenabrechnung
  • Mieterhöhung, Mietminderung
  • Modernisierung
  • Technik, Allgemeine Verkehrssicherungen
  • Hausverwaltungs-Software
  • Zeitsparende Arbeitsabläufe in der Hausverwaltung

 

 

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 26.02.2026 - 27.02.2026
    9:00 - 16:30 Uhr
  • 16.09.2026 - 17.09.2026
    9:00 - 16:30 Uhr

Weitere Informationen

Das Seminar eignet sich für Neueinsteiger und bereits tätige Mitarbeiter von Hausverwaltungen, Immobilienbüros, Immobilienmakler, Bauträger, Steuerberater, private und gewerbliche Vermieter.

Dieses Seminar vermittelt das Wissen für die professionelle Verwaltung von Mietshäusern und vermieteten Eigentumswohnungen für Neulinge und bereits tätige Hausverwalter. Wichtige Gepflogenheiten und Rechtsgrundlagen werden besprochen. Die Fülle der schwierigen und immer wieder wechselnden Aufgaben und Herausforderungen lassen es kaum noch zu, dass Eigentümer und Investoren diese Arbeiten selbst durchführen. Tipps, Checklisten und Musterschreiben erleichtern den Teilnehmern ihre Tätigkeit. sodass dieses Seminar die optimale Vorbereitung für die Übernahme weiterer Mietbestände ist.

 

Gestiegene Anforderungen der Kunden in Bezug auf Beratung und zunehmender Konkurrenzdruck innerhalb der Immobilienbranche erfordern Kompetenz und Fachwissen. Das Seminar vermittelt in komprimierter Form die notwendigen Kenntnisse, um auf Dauer in diesem Berufszweig erfolgreich tätig zu sein. Die beruflichen Grundlagen sowie die gesetzlichen Regelungen werden vermittelt.

 

 

Unsere Seminare/Lehrgänge aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft erfüllen die Voraussetzungen für die Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO in Verbindung mit § 15b MaBV für  Immobilienmakler/innen und/oder  Wohnimmobilienverwalter/innen. Die Anerkennung stimmen Sie bitte mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ab.

  • IHK-Teilnahmebescheinigung