Nr. 5889316

Bekanntmachungen des Wahlausschusses


Die in der Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen des Wahlausschusses erfolgen auf der Homepage der IHK Frankfurt am Main.

In seinen Bekanntmachungen bestimmt der Wahlausschuss neben der Wahlfrist auch die weiteren Fristen nach der Wahlordnung.

Beim Wahlausschuss sind für alle 12 Wahlgruppen genügend gültige Wahlvorschläge eingegangen, um die Bedingung des § 11 Absatz 6 der Wahlordnung zu erfüllen.

Der Wahlausschuss hat das Wahlergebnis festgestellt und macht die Namen der gewählten Kandidaten bekannt.