Anträge und Formulare
Seit dem 22. Mai 2007 benötigen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Zudem müssen sich Versicherungsvermittler und Versicherungsberater in ein von den IHKs geführtes Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. In Frankfurt am Main, dem Hochtaunus- und Main-Taunus-Kreis (ausgenommen die Stadt Hochheim) wird die Erlaubniserteilung und Registrierung von der IHK Frankfurt am Main durchgeführt.
Achtung:
- Versicherungsvermittler, die bereits vor dem 01.01.2007 tätig waren, bedürfen bis zum 01.01.2009 keiner Erlaubnis und Registrierung.
- Versicherungsvermittler, die erst am 01.01.2007 oder später ihre Tätigkeit aufgenommen haben, bedürfen bis zum 22.07.2007 keiner Erlaubnis und Registrierung.
Reichen Sie die Anträge bitte im Original ein. WICHTIG - Sie müssen zwei Anträge stellen: Den Erlaubniserteilungs- oder befreiungsantrag und zusätzlich den entsprechenden Registrierungsantrag.
Ob ein Versicherungsvermittler als Makler oder Vertreter bereits zugelassen ist, kann dem Versicherungsvermittlerregister entnommen werden.
- Bei allgemeinen Rückfragen z.B. zur Erlaubnis- und Registrierungspflicht oder zum Antragsprozess können Sie sich an das IHK-Service-Center wenden.
- Für spezielle Rückfragen oder Fragen zur Behandlung einzelner Vorgänge steht Ihnen unser Team Versicherungsvermittlung zur Verfügung.
- Nutzen Sie bitte auch die Informationen in diesem Internet-Angebot und die Merkblätter/Checklisten zu den Antragsverfahren.
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