Anträge und Formulare

Seit dem 22. Mai 2007 benötigen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Zudem müssen sich Versicherungsvermittler und Versicherungsberater in ein von den IHKs geführtes Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. In Frankfurt am Main, dem Hochtaunus- und Main-Taunus-Kreis (ausgenommen die Stadt Hochheim) wird die Erlaubniserteilung und Registrierung von der IHK Frankfurt am Main durchgeführt.

Achtung:
  • Versicherungsvermittler, die bereits vor dem 01.01.2007 tätig waren, bedürfen bis zum 01.01.2009 keiner Erlaubnis und Registrierung.
  • Versicherungsvermittler, die erst am 01.01.2007 oder später ihre Tätigkeit aufgenommen haben, bedürfen bis zum 22.07.2007 keiner Erlaubnis und Registrierung.

Reichen Sie die Anträge bitte im Original ein. WICHTIG -  Sie müssen zwei Anträge stellen: Den Erlaubniserteilungs- oder befreiungsantrag und zusätzlich den entsprechenden Registrierungsantrag.

Ob ein Versicherungsvermittler als Makler oder Vertreter bereits zugelassen ist, kann dem Versicherungsvermittlerregister entnommen werden.

  • Bei allgemeinen Rückfragen z.B. zur Erlaubnis- und Registrierungspflicht oder zum Antragsprozess können Sie sich an das IHK-Service-Center wenden.
  • Nutzen Sie bitte auch die Informationen in diesem Internet-Angebot und die Merkblätter/Checklisten zu den Antragsverfahren.