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Versicherungsvermittler/-berater nach § 34d der Gewerbeordnung

Die Vermittlung und Beratung von Versicherungsprodukten ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig.

Unsere Themen

Hier erfahren gewerbliche Versicherungsvermittler und -berater alles über die bestehende Erlaubnispflicht nach § 34d GewO sowie über die Registrierung im öffentlichen Vermittlerregister.

Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater oder Ihren Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht.

Hier finden Sie Informationen zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und -berater nach § 34d und deren Termine.

Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD) in deutsches Recht ergeben sich Änderungen für Versicherungsvermittler und –berater.

Versicherungsvermittler, die in UK im Rahmen der Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit tätig sind und diese Tätigkeit weiterhin ausüben wollen, müssen bei der britischen Finanzaufsicht einen sog. TPR-Antrag stellen.

Am 10. März 2021 traten für Versicherungsvermittler und unabhängige Finanzberater neue Pflichten durch die EU-Transparenzverordnung in Kraft.

Nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) haben Versicherungsvermittler/-berater die Pflicht, dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Informationen klar und verständlich in Textform mitzuteilen.

Die Einführung einer Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler und -berater hat auch Auswirkungen auf deren Impressumspflichten nach dem Telemediengesetz.

Auswirkungen des EuGH-Urteils zum Vermittlerstatus des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin eines Gruppenversicherungsvertrages auf andere Gruppenversicherungskonstellationen

Im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act, kurz DORA, in Kraft getreten. Damit gelten für die erfassten Finanzunternehmen und die sog. Informations- und Kommunikationstechnik-Dienstleister nach Ablauf der zweijährigen Umsetzungsfrist am 17. Januar 2025 umfassende Cyberabwehr-Pflichten.

Hier finden Sie eine Übersicht relevanter Kontaktadressen.