Brancheninformationen

Die wachsende Bedeutung der Dienstleistungswirtschaft spiegelt sich auch in der Branche Finanzdienstleister wider. Die IHK steht den Mitgliedsfirmen mit einer umfangreichen Palette von Serviceleistungen zur Verfügung. Neben fachbezogenen Veranstaltungen bieten wir individuelle Beratungen, z. B. zu den Erlaubnisvorschriften nach der Gewerbeordnung (GewO) an.

Finanzdienstleistungen

Die Vermittlung und Beratung von Versicherungsprodukten ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig.

Vermittler von Finanzanlagen unterliegen durch das "Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" seit 2013 neuen Regeln.

Am 1. August 2014 trat das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft. Es führt mit § 34h einen neuen Erlaubnistatbestand für Honorar-Finanzanlagenberater in die Gewerbeordnung ein.

Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen aufgrund von europarechtlichen Vorgaben eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.

Finanzdienstleistungsunternehmen sind erlaubnispflichtig. Berufszugangsregelungen finden sich in § 32 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG).

Am 20.11.2026 treten die neuen Regelungen für Darlehensvermittler / Kreditvermittler gem. § 34k GewO in Kraft.