Nr. 5254456

Wohnimmobiliarkreditvermittler nach § 34i der Gewerbeordnung

Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen aufgrund von europarechtlichen Vorgaben eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler
nach § 34i GewO.