EuGH-Urteil zum Vermittlerstatus bei Gruppenversicherungen


Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der IHK-Organisation einen Leitfaden („Aufsichtsmitteilung“) dazu veröffentlicht, wie sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29. September 2022, Az.: C-633/20 auf den Vermittlerstatus von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern von Gruppenversicherungsverträgen auswirkt.
 
Mit dem Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages ermöglichen unter anderem Unternehmen und Vereine unkomplizierten Versicherungsschutz für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Mitglieder. 
 
Der EuGH hat entschieden, dass die Gruppenspitze, also der Versicherungsnehmer eines Gruppenversicherungsvertrags, Versicherungsvermittler sein kann, wenn sie gegen Vergütung Dritte unter ihrem Versicherungsvertrag mitversichert. Der Leitfaden setzt sich u. a. anhand von praktischen Beispielen mit der Frage auseinander, wann ein Unternehmen, ein Verein oder ein Arbeitgeber zur Versicherungsvermittlerin oder zum Versicherungsvermittler werden könnten und liefert weitere nützliche Hinweise zu den Auswirkungen des Urteils.
 
Den Leitfaden finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 64 KB).