Anträge und Formulare

Gewerblich tätige Versicherungsvermittler und Versicherungsberater benötigen gemäß § 34d Abs. 1 oder Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis, die von der zuständigen Industrie- und Handelskammer erteilt wird. Zudem müssen sich Versicherungsvermittler und Versicherungsberater gemäß § 11a GewO in ein von den Industrie- und Handelskammern geführtes bundesweites Online-Vermittlerregister eintragen lassen.
In Frankfurt am Main, dem Hochtaunuskreis und dem Main-Taunus-Kreis wird die Erlaubniserteilung und Registrierung von der IHK Frankfurt durchgeführt.

Reichen Sie die Anträge bitte stets im Original ein.
WICHTIG: Sie müssen zwei Anträge stellen, nämlich den Erlaubniserteilungs- bzw. Erlaubnisbefreiungsantrag und zusätzlich den entsprechenden Registrierungsantrag.

Ob ein Versicherungsvermittler als Makler oder Vertreter bereits zugelassen ist, kann dem Versicherungsvermittlerregister entnommen werden.

Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Mehrfachagenten benötigen eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Registrierung nach § 11a GewO.

Versicherungsberater, deren Tätigkeit bisher im Rechtsberatungsgesetz geregelt war, benötigen seit dem 22.05.2007 eine Erlaubnis nach § 34d Abs.2 GewO und eine Registrierung nach § 11a GewO.

Gewerbetreibende, die Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, können sich unter den Voraussetzungen des § 34d Abs. 3 GewO von der Erlaubnispflicht befreien lassen.

Änderungsmitteilung: Wenn sich die im Register eingetragenen Daten eines Versicherungsvermittlers (z. B. durch Umzug oder Namensänderung) nachträglich ändern, ist das Versicherungsvermittlerregister zu berichtigen.

Team Vermittler
Finanzplatz | Unternehmensförderung | Starthilfe