Erlaubnisbefreiungs- und Registrierungsverfahren für produktakzessorische Versicherungsvermittler
Gewerbetreibende, die Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, haben unter den Voraussetzungen des § 34d Abs. 3 GewO die Möglichkeit, sich von der Erlaubnispflicht befreien zu lassen.
Hierunter fallen beispielsweise Kfz-Händler, die Versicherungen mit unmittelbarem Kfz-Bezug vermitteln, wie z. B. Haftpflicht-, Teil-/Vollkasko-, Garantie-/Reparatur- Verkehrsservice-, Mobilitäts-, Insassenunfallversicherungen und GAP-Deckungen.
Zudem besteht die Pflicht, sich unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit in das Versicherungsvermittlerregister nach § 11a GewO eintragen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen (nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute) und juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft) unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind!
Hinweis:
Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungs-berechtigte Gesellschafter die Erlaubnisbefreiung für sich selbst zu beantragen. Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und unterliegt damit der Erlaubnispflicht bzw. muss sich von der Erlaubnispflicht befreien lassen.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Merkblatt "Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung".
Zudem besteht die Pflicht, sich unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit in das Versicherungsvermittlerregister nach § 11a GewO eintragen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen (nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute) und juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft) unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind!
Hinweis:
Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungs-berechtigte Gesellschafter die Erlaubnisbefreiung für sich selbst zu beantragen. Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und unterliegt damit der Erlaubnispflicht bzw. muss sich von der Erlaubnispflicht befreien lassen.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Merkblatt "Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung".
Anträge für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren:
Natürliche Personen (z.B. nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute, geschäftsführungsbefugte Gesellschafter einer Personengesellschaft) nutzen bitte die folgenden Formulare:
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Formular 6.1
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Antrag auf Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 3 GewO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 301 KB) (Antrag produktakzessorischer Versicherungsvermittler (§ 34d Absatz 6 GewO − natürliche Person))
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Juristische Personen (z.B. GmbH, AG, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)) nutzen bitte die folgenden Formulare:
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Formular 6.2
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Antrag auf Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 3 GewO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 288 KB) (Antrag produktakzessorischer Versicherungsvermittler (§ 34d Absatz 6 GewO - juristische Person))
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Formular 8
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Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter/-innen juristischer Personen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB) |
Nachweis der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung
– Zum Nachweis der für die Erlaubniserteilung notwendigen Berufshaftpflichtversicherung finden Sie hier Muster, die wir als Bescheinigung anerkennen können. Bitte reichen Sie keinen Versicherungsschein und keine Police ein. |
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Muster 5.1
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Versicherungsbestätigung (ohne Personenhandelsgesellschaft) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 16 KB) |
Muster 5.2
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Muster 5.3
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Beiblatt zur Angabe weiterer Personenhandelsgesellschaften
- Bitte dieses Beiblatt nur verwenden, sofern der/die Antragsteller/-in als geschäftsführender Gesellschafter in weiteren Personenhandelsgesellschaften tätig ist. |
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Formular 9
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