Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Pauschale Mahngebühren von zwei bis drei Euro können durchaus angemessen sein. Allerdings muss der Rechnungssteller im Zweifelsfalle nachweisen, dass ihm tatsächlich Kosten in dieser Höhe für die Mahnung entstanden sind. Personal- oder Verwaltungskosten dürfen nicht erhoben werden.