Nr. 5419990

Anerkennung von Zeugnissen

Bei der IHK können Sie sich auf Antrag in Frankreich, Österreich, Schweiz und der ehemaligen DDR erworbene Prüfungszeugnisse  anerkennen lassen. Dies gilt auch für Spätaussiedler/-innen. Dazu haben wir für Sie nachfolgende gesetzliche Grundlagen, den Antrag und eine Checkliste zur Anerkennung zusammengestellt.

Nur für Spätaussiedler/-innen

Anerkennung beruflicher Prüfungszeugnisse gemäß § 10 (2) Bundesvertriebenengesetz

Prüfungen oder Befähigungsnachweise, die Spätaussiedler in den Aussiedlungsgebieten abgelegt oder erworben haben, sind anzuerkennen, wenn sie den entsprechenden Prüfungen oder Befähigungsnachweisen im Geltungsbereich des Gesetzes gleichwertig sind.
 

Nur für Berufsabschlüsse aus der DDR

Anerkennung beruflicher Prüfungszeugnisse gemäß Artikel 37 Einigungsvertrag (3)

(1) In der Deutschen Demokratischen Republik erworbene oder staatlich anerkannte schulische, berufliche und akademische Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten in dem in Artikel 3 genannten Gebiet weiter.

(3) Prüfungszeugnisse nach der Systematik der Ausbildungsberufe und der Systematik der Facharbeiterberufe und Abschlussprüfungen und Gesellenprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen stehen einander gleich.

Nur für Berufsabschlüsse aus Frankreich, Österreich und der Schweiz

Bilaterales Abkommen Frankreich

Bilaterales Abkommen Österreich

Bilaterales Abkommen Schweiz

Für alle weiteren ausländischen Berufsabschlüsse  


Antrag zur Anerkennung