Die Verkürzung und Verlängerung der Ausbildung

Beginn und Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses


Der Beginn der Berufsausbildungsverhältnisse wird im Berufsausbildungsvertrag festgelegt. Da der Start in die Ausbildung abhängig von den Entlassungsterminen der allgemeinbildenden Schulen ist, beginnt die überwiegende Anzahl der Ausbildungsverhältnisse zwischen dem 1. August und dem 1. September.

Die Dauer der Berufsausbildungsverhältnisse wird durch die Ausbildungsordnungen vorgeschrieben. Die Ausbildungszeit ist in bestimmten Fällen verkürzbar oder verlängerbar.

Verkürzung durch vertragliche Vereinbarung

Die Ausbildung kann durch vertragliche Vereinbarung abgekürzt werden oder ist auf Antrag eines Vertragspartners durch die IHK abzukürzen, wenn zu erwarten ist, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht.

Die IHK Frankfurt hat die „Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 10. Juni 2021 zur Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer, zur Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung“ (Empfehlung Nr. 129), nach Unterrichtung des Berufsbildungsausschusses, 1:1 als Verwaltungsrichtlinie übernommen.

Verlängerung der Ausbildungszeit

In Ausnahmefällen kann die IHK auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Als Ausnahmegründe für eine Verlängerung der Ausbildungszeit vor Ablegen der Abschlussprüfung können z. B. gelten: erkennbare schwere Mängel in der Ausbildung, längere Ausfallzeiten, die vom Ausbildenden nicht zu vertreten sind, sowie körperliche, geistige oder seelische Behinderungen des Auszubildenden.
Vor einer Entscheidung über die Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sind die Beteiligten zu hören. In den Fällen einer Abkürzung aufgrund besonderer Leistungen oder bei Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist auch die Berufsschule zu hören.

Änderungsverträge können Sie über das ASTA-Infocenter einreichen.


Weitere Informationen: Ausbildungsberaterteam