Die Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Nach einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung sind Zwischenprüfungen ein Mittel, Erkenntnisse über den Ausbildungsstand zu gewinnen, um damit das Lernen besser zu organisieren. Dies gelingt allerdings nur, wenn die Zielsetzung der Zwischenprüfung klar ist, die Prüfung von allen Beteiligten als wichtiger Bestandteil akzeptiert wird und sie so gestaltet wird, dass aus ihr entsprechende Schlüsse zu ziehen sind, die das Lernen fördern. Die Zwischenprüfung darf keine "Pflichtübung" sein.

Zweck der Zwischenprüfung ist die Ermittlung des jeweiligen Ausbildungsstandes, um gegebenenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.

Gegenstand der Zwischenprüfung sind die in der Ausbildungsordnung für die Zeit bis zur Ablegung der Zwischenprüfung vorgesehenen Fertigkeiten und Kenntnisse, die sich aus der dem Ausbildungsrahmenplan entsprechenden sachlichen und zeitlichen Gliederung ergeben sowie der im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Soweit die Ausbildungsordnung nichts anderes vorsieht, sollen in der Zwischenprüfung Fertigkeiten und Kenntnisse geprüft werden.

Bei der Prüfung der Fertigkeiten können kleinere Arbeitsproben oder ein einfaches Prüfungsstück oder beides vorgesehen werden. Von einer besonderen Prüfung der Fertigkeiten kann abgesehen werden, wenn dieses für die Ermittlung des Ausbildungsstandes nicht erforderlich ist.

Die Prüfung der Kenntnisse werden nach bundesweit einheitlichen Prüfungsaufgaben durchgeführt. Falls es die Art des Ausbildungsberufes erfordert, kann ausnahmsweise neben der schriftlichen Prüfung eine mündliche Prüfung durchgeführt werden.

Für die Durchführung der Zwischenprüfung sind die gleichen Prüfungsausschüsse, die für Abschlussprüfungen errichtet sind, zuständig.

Der Zeitpunkt der Zwischenprüfung wird mit der Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt bzw. kann der jeweiligen Ausbildungsverordnung des Berufes entnommen werden. Die IHK fordert die Ausbildenden rechtzeitig zur Anmeldung des Auszubildenden für die Teilnahme an der Zwischenprüfung auf.

Mängel im Ausbildungsstand sind gegeben, wenn die Leistungen den Anforderungen im allgemeinen nicht entsprechen.

Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Feststellung des Leistungsstandes, insbesondere etwaiger Mängel, wird eine Niederschrift erstellt.

Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. Sie enthält eine Feststellung über den Ausbildungsstand, insbesondere Angaben über Mängel, die bei der Prüfung festgestellt wurden.

Die Bescheinigung erhalten die Auszubildenden, die gesetzlichen Vertreter, die Ausbildenden und die Berufsschule.

Der Nachweis der Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Weitere Auskünfte erhalten Sie von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die für die Durchführung der jeweiligen  Prüfungen.