Zertifiziert - aber wie?
Ihr Weg zum „Zertifizierten Mediator“
Die Voraussetzungen zur Qualifikation des „Zertifizierten Mediators“ gliedern sich nach
§ 2 ZMediat-AusbV grundsätzlich in zwei Bereiche:
§ 2 ZMediat-AusbV grundsätzlich in zwei Bereiche:
- In einen Ausbildungslehrgang von mindestens 130 Präsenzzeitstunden mit den in der als Anlage zu der ZMediatAusbV genannten Inhalten (Der IHK-Zertifikats-Lehrgangs erfüllt inhaltlich und zeitlich diese Vorgaben), und
- in fünf supervidierte Mediationen oder Co-Mediationen spätestens drei Jahre nach Beendigung des Ausbildungslehrganges.
Als „Zertifizierter Mediator/in“ unterliegen Sie zudem nach § 3 ZMediatAusbV dauerhaft einer theoretischen Fortbildungsverpflichtung von 40 Zeitstunden innerhalb von vier Jahren.
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