Hotelmeister/-in
Durch die Weiterbildung zum/zur geprüften Hotelmeister/-in können Aufgaben als Fach- und Führungskraft in diversen Bereichen der Hotellerie eigenverantwortlich übernommen werden. So kann das Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen gästeorientiert wahrgenommen werden. Auch der Personaleinsatz und die damit einhergehende fristgerechte Einhaltung des Terminplans, liegen im Tätigkeitsfeld. Zulassungsvoraussetzung dieser Weiterbildungsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer anschließenden Berufspraxis in der Hotellerie.
Organisation der Prüfung
- Rechtsgrundlage ab 01.10.2020 (Gesetze im Internet)
- Rechtsgrundlage bis 30.09.2020 – darüber hinaus gültig für vor diesem Datum erfolgte Anmeldungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB)
- Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen
- Prüfungstermine
- Prüfungsgebühren
- Zulassung & Anmeldung
Zur Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen (auch für Aufstiegs-BAföG)
sowie zur Prüfungsanmeldung nutzen Sie bitte das FoBI-Infocenter. - Strukturierung und Hilfsmittel – Wirtschaftsbezogene Qualifikation
- Prüfungsergebnisse Online
- Antrag Meisterbrief DIN A3 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 327 KB)