Handreichung zur Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO)
Prüfungsablauf
Die Gesamtprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Die Einladung sowie der Gebührenbescheid werden ca. 3 - 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin per Post versendet.
I. Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung stellt einen eigenständigen Prüfungsteil dar.
Es wird in Form von programmierten, bundeseinheitlichen Aufgaben (Antwort-Wahl-Verfahren) als Online-Prüfung am PC oder Tablet durchgeführt. Die Prüfungsdauer beträgt 180 Minuten.
Es können Zuordnungs-, Reihenfolge oder Freifeldaufgaben zum Einsatz kommen. Bei Fragen mit mehreren Lösungsmöglichkeiten ist mindestens eine Lösung richtig. Bei mehreren richtigen Lösungen ist deren Anzahl angegeben. Die Frage gilt nur dann als richtig beantwortet, wenn alle richtigen Lösungsmöglichkeiten markiert sind (Alles- oder Nichts-Prinzip).
Die Antworten werden dabei von dem Prüfungsteilnehmer am PC oder Tablet erfasst.
Ein kompletter Aufgabensatz besteht aus mehreren Ausgangssituationen, zu denen jeweils unterschiedlich viele Fragen gestellt werden (insgesamt 80 Fragen).
Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn mindestens 50 Punkte (= ausreichend) erzielt wurden. Werden weniger als 50 Punkte erreicht, ist dieser Prüfungsteil (damit auch die AEVO-Gesamtprüfung) nicht bestanden. Unabhängig davon kann jedoch der praktische Prüfungsteil absolviert werden.
Im Gegensatz zu vielen anderen Prüfungen gibt es im Falle einer nicht ausreichenden schriftlichen Leistung keine mündliche Ergänzungsprüfung. Es muss schriftlich wiederholt werden.
Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird nach erfolgter Prüfung angezeigt bzw. beim Tablet von der Aufsicht mitgeteilt. Geschriebene Klausuren/Prüfungssätze werden nicht veröffentlicht.
Zur Übung kann ein Textband mit Musteraufgaben und Lösungen kostenpflichtig bestellt werden, Sie können sich aber auch im App-Store die DIHK AEVO App bestellen.
II. Praktische Prüfung
Übersicht des zeitlichen Ablaufs am Prüfungstag:
- max. 5 Minuten zum Aufbau der Medien / mitgebrachte Gegenstände
- Begrüßung durch den Prüfungsausschuss
- max. 15 Minuten für die Präsentation /Unterweisung
- min. 15 Minuten für das Fachgespräch
- Prüfling wird aus dem Raum gebeten
- Bekanntgabe des Bestehens oder Nichtbestehens
- Abbau der Medien / mitgebrachte Gegenstände
Ausführliche Erläuterung zum Prüfungsablauf
Die praktische Prüfung dauert 30 Minuten. Sie besteht entweder aus der maximal 15-minütigen Präsentation einer Ausbildungssituation oder einer konkreten Durchführung einer Ausbildungssituation (Unterweisung), sowie einem Fachgespräch.
Für die Wahl, ob eine Präsentation oder Unterweisung durchgeführt wird sowie für das Thema, ist der Prüfling selbst verantwortlich.
Für die praktische Prüfung können Sie Formblätter mit Angaben zur praktischen Prüfung, sowie die Kurzbeschreibung der Ausbildungssituation zur Vorbereitung der Prüfer auf das Fachgespräch in vierfacher Ausfertigung mitbringen. Die IHK Frankfurt stellt diese Formblätter als ausfüllbares PDF-Formular auf der Homepage zur Verfügung. Die Dokumente werden nicht bewertet!
Als Hilfsmittel sind selbst erstellte Notizen in Stichworten während der Durchführung der Unterweisung oder der Präsentation erlaubt. Im Fachgespräch sind keine Hilfsmittel erlaubt. Der Computer muss bei der Power Point Präsentation im Fachgespräch zugeklappt werden.
Nach Übergabe der Formblätter an die Prüfer hat der Prüfling max. 5 Minuten Zeit, sich vor Ort einzurichten. Für die praktische Prüfung müssen Sie im Falle einer praktischen Unterweisung einen „Auszubildenden“ mitbringen, dies kann auch ein Kollege sein. Eine Zeitüberschreitung bei der 15-minütigen Präsentation/Unterweisung führt zu einer Abwertung. Je nach Situation wird der Prüfungsausschuss ggf. die Präsentation/Unterweisung abbrechen, um die Prüfungshöchstdauer von 30 Minuten einschließlich Fachgespräch einhalten zu können. Karteikarten mit Stichwörtern sind zur Unterstützung der praktischen Prüfung erlaubt. Lehrbücher oder ausgedruckte Informationen aus dem Internet sind nicht erlaubt und werden als Täuschungshandlung gesehen.
Das Fachgespräch dauert mind. 15 Minuten. Dies kann variieren, je nachdem wie lange die gezeigte Präsentation/Unterweisung zuvor gedauert hat. Hier können nach einer kurzen Reflexion durch den Prüfling insbesondere Aspekte der Kurzbeschreibung thematisiert werden, auf die nicht eingegangen wurden. Ziel des Fachgespräches ist die Begründung der Auswahl und Gestaltung der vorgestellten Ausbildungssituation.
Anschließend informiert der Prüfungsausschuss im Rahmen eines kurzen Feedbacks, ob die praktische Prüfung bestanden wurde. Das genaue Ergebnis der praktischen Prüfung wird Ihnen per Post mit dem Zeugnis mit Noten mitgeteilt
Der praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn insgesamt (Präsentation/Unterweisung plus Fachgespräch) mindestens 50 Punkte erzielt wurden. Wurden weniger als 50 Punkte erzielt, ist die praktische Prüfung (damit auch die AEVO-Gesamtprüfung) nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Von einem bereits bestandenen Prüfungsteil kann max. 2 Jahre befreit werden. Hier gilt das letzte Prüfungsdatum.
Medien
Der Prüfling muss selbst alle für die Präsentation beziehungsweise Unterweisung erforderlichen Gegenstände vorbereiten bzw. mitbringen. In der IHK sind als Medienstandard Flip-Chart, Metaplanwand und Beamer vorhanden. Eine Werkbank (Schraubstock) kann nicht zur Verfügung gestellt werden!
Wird ein Notebook verwendet, so muss dieser aus prüfungsrechtlichen Gründen eigenverantwortlich mitgebracht und betrieben werden. Für Funktionsstörungen und daraus ggf. resultierende Überschreitungen der Prüfungszeit ist ausschließlich der Prüfling verantwortlich.
III. Weitere Hinweise
Was ist eine Ausbildungssituation?
Eine Ausbildungssituation ist ein realistisches Szenario einer betrieblichen Handlung mit abgegrenzter Thematik, klarer Zielvorstellung, definierten Adressaten, geplanter Umsetzungsmethode und klarem Bezug zur Ausbildung. In der Prüfung soll dargestellt werden, wie mit dieser Ausbildungssituation in der Praxis umgegangen werden kann. Unverzichtbar ist daher ein eindeutiger und direkt nachvollziehbarer Bezug zur Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Wie kann ein Thema für die praktische AEVO-Prüfung gefunden werden?
Besonders geeignet ist eine Ausbildungssituation aus dem Ausbildungsberuf, den der Prüfling selbst erlernt hat beziehungsweise in dem er selbst schon mehrere Jahre berufstätig ist. Bei der Themenfindung sind auch die Ausbildungsrahmenpläne für die Ausbildungsberufe hilfreich. Diese sind in den jeweiligen Verordnungen über die Berufsausbildung enthalten und über den Bertelsmann Verlag käuflich zu erhalten:
W. BertelsmannVerlag:service@wbv.de.
Allgemeine Themenbeispiele für eine Präsentation
Präsentation einer Ausbildungssituation:
- Lernschwierigkeiten oder Auffälligkeiten bei einem Auszubildenden
- Einführung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende im Unternehmen
Präsentation einer Lehrmaßnahme
- Planung eines Einführungsseminars für Auszubildende des Unternehmens
- Planung eines konkreten Ausbildungsabschnittes
Die Themenbeispiele müssen für die Prüfung entsprechend individuell und praxisbezogen konkretisiert werden.
Allgemeine Themenbeispiele für die Durchführung einer Unterweisung
Durchführung einer Ausbildungssituation:
- Führen eines Motivationsgespräches mit einem Auszubildenden
- Einweisung eines neuen Ausbildungsbeauftragten im Unternehmen
Durchführung einer Unterweisungseinheit:
- Erstellen einer Personalakte für einen neuen Mitarbeiter / Mitarbeiterin
- Abisolieren von Leitungen und Anbringen von Aderendhülsen
Die Themenbeispiele müssen für die Prüfung entsprechend individuell und praxisbezogen konkretisiert werden.
Was muss eine Präsentation beinhalten?
Eine Präsentation ist weit mehr als das Vortragen und das Ablesen der vorgefertigten Folien oder Karten. Der Prüfling hat darauf zu achten, dass der Adressat der Präsentation der Prüfungsausschuss beziehungsweise die Geschäftsleitung ist. Bitte vor Beginn der Präsentation dem Prüfungsausschuss mitteilen.
Inhaltliche Anforderungen
- Nennung des Adressaten
- Eröffnung und Vorstellung des Themas
- Beschreibung der Ausgangssituation und Analyse
- Zielformulierung
- Methodenwahl, alternative Methoden mit Begründung, Didaktik
- strukturierter Aufbau
Formale Aspekte
- sicherer Umgang mit Medien
- gute Kommunikationsfähigkeit (beispielsweise gute Verständlichkeit, Blickkontakt, Körpersprache und sicheres Auftreten)
Die genannten inhaltlichen und formalen Aspekte der Präsentation fließen in die Bewertungskriterien ein.
Was ändert sich bei einer Durchführung?
Bei der Durchführung einer Ausbildungssituation führt der Prüfling eine klar strukturierte Unterweisung mit einem „Azubi“ (dieser ist von ihm mitzubringen). Es kann sich beispielsweise um ein (Kritik-) Gespräch handeln oder ein Thema klassisch unterwiesen werden (siehe obige Themen).
Die Unterweisung wird mit folgenden Kriterien bewertet:
- Einstieg, Vorkenntnisse, Darstellung des Lernziels und strukturierter Aufbau
- Motivierung des Auszubildenden
- gute Kommunikation mit dem Auszubildenden
- geeignete Methodenwahl
- Lernerfolgskontrolle, Lernerfolgssicherung und Transfermöglichkeit
- Einsatz von Medien beziehungsweise Betriebsmitteln
Wie wird das Fachgespräch bewertet?
Das Fachgespräch wird mit folgenden Kriterien bewertet:
- Ausbilderkompetenz (Einstieg, Motivation und Lernbereiche)
- Erreichen des gewählten Ziels
- Methoden und Begründung der Methodenwahl, alternative Methoden
- weitere Maßnahmen zur Lernerfolgssicherung erläutern
Allgemeine Tipps
- verbindliches Auftreten und gepflegte Kleidung in der Prüfung lassen Wertschätzung gegenüber der Prüfungssituation und den Prüfern erkennen
- pünktliches Erscheinen zur eingeladenen Uhrzeit
- der Prüfling sollte seine eigene Uhr mitbringen - Handys dürfen nicht verwendet werden
- ein IHK-Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Personen - sollte hauptsächlich nur ein Prüfer fragen, beurteilen doch alle drei Prüfer die Leistungen
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Prüfung!