Tourismusfachwirt/-in
Die Weiterbildung zum/zur Tourismusfachwirt/-in befähigt zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung von Führungsaufgaben, sowie zur Erstellung neuer Produkte im touristischen Markt. Ebenso können Marktstrategien und -instrumente identifiziert und angewendet werden. Die Zulassungsvoraussetzung dieser Weiterbildungsprüfung wird durch eine erfolgreich absolvierte Berufsausbildung mit anschließender Erfahrung in einschlägigen Berufsfeldern erlangt.
Organisation der Prüfung
- Rechtsgrundlage ab 01.10.2020 (Gesetze im Internet)
- Rechtsgrundlage bis 30.09.2020 – darüber hinaus gültig für vor diesem Datum erfolgte Anmeldungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB)
- Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen
- Prüfungstermine
- Prüfungsgebühren
- Zulassung & Anmeldung
Zur Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen (auch für Aufstiegs-BAföG)
sowie zur Prüfungsanmeldung nutzen Sie bitte das FoBI-Infocenter. - Strukturierung und Hilfsmittel
- Themenvorschlag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 495 KB)
- Prüfungsergebnisse Online