Neue Regelungen für Darlehensvermittler - § 34k GewO


Mit dem Inkrafttreten des neuen § 34k Gewerbeordnung gelten ab 20.11.2026 neue Anforderungen, darunter Sachkundenachweis, Registrierung und Weiterbildungspflicht für Vermittler von Verbraucherdarlehen. Für bestehende Darlehensvermittler gelten wichtige Übergangsfristen.
Alle Informationen zur neuen Regelungen für Darlehensvermittler finden Sie hier:

Drei kostenfreie Online-Informationsveranstaltungen am 28.10., 5.11. und 17.11.2026 geben einen Überblick über die Neuregelungen. Die Online-Veranstaltungen sind inhaltsgleich, sodass Interessierte einfach den für sie passenden Termin wählen können.
Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: