IHK-Zertifizierung für WEG-Verwalter

Seit dem 1. Dezember 2023 dürfen sich nur noch Personen als zertifizierte WEG-Verwalter bezeichnen, die eine Sachkundeprüfung bei einer IHK erfolgreich abgelegt haben (§ 26a Abs. 1 WEG). Diese Prüfung bestätigt rechtliche, kaufmännische und technische Kenntnisse für die Verwaltung von Wohnungseigentum.
Diese Seite informiert Sie umfassend über die IHK-Zertifizierung für Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG). Sie erfahren,
  • wer zertifiziert sein muss,
  • welche Ausnahmen gelten,
  • wie die Prüfung abläuft,
  • welche rechtlichen Grundlagen wichtig sind,
  • und wie Unternehmen oder gleichgestellte Personen damit umgehen.

1. Gesetzliche Grundlagen

Mit der WEG-Reform (gültig seit Dezember 2020) haben Eigentümerinnen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.

2. Wer ist betroffen?

Die Zertifizierungspflicht gilt für Personen, die aktiv verwaltend tätig sind, also z. B. Versammlungen leiten oder Entscheidungen als Verwalterin treffen.
Nicht zertifizierungspflichtig sind:
  • Führungskräfte ohne direkte Verwaltungsaufgaben
  • Mitarbeitende mit Hilfstätigkeiten (z. B. Hausmeisterarbeiten, Sekretariat)

3. Was gilt für Unternehmen?

Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich nur dann als zertifizierter WEG-Verwalter bezeichnen, wenn ihre tatsächlich tätigen Mitarbeitenden die Prüfung bestanden haben oder gleichgestellt sind. Ein gesondertes Zertifikat für das Unternehmen existiert nicht.
Die Eigentümergemeinschaft kann entsprechende Nachweise (z. B. Prüfungsbescheinigungen, Abschlusszeugnisse) von den Personen verlangen.

4. Gibt es Ausnahmen?

Ein zertifizierter Verwalter ist nicht erforderlich, wenn:
  • die WEG höchstens 8 Sondereigentumseinheiten hat und
  • eine Eigentümerin selbst Verwalterin ist und
  • weniger als ein Drittel der Eigentümerinnen einen zertifizierten Verwalter verlangt.
Von der Prüfung befreit sind:
  • Volljuristinnen und Volljuristen
  • Immobilienkaufleute (IHK)
  • Kauffrau oder Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
  • Immobilienfachwirtinnen und Immobilienfachwirte (IHK)
  • Personen mit immobilienwirtschaftlichem Hochschulabschluss
Wichtig: Andere Ausbildungen oder Weiterbildungen ersetzen die Prüfung nicht. Es gibt auch keine offizielle Bescheinigung über eine Gleichstellung – der Nachweis erfolgt durch die Vorlage entsprechender Abschlussdokumente.

5. Die IHK-Prüfung

Die Prüfung kann bei jeder IHK abgelegt werden, die diese anbietet. In Hessen bieten u. a. die IHK Frankfurt, IHK Gießen-Friedberg und IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern die Prüfung an.
Nach erfolgreichem Bestehen wird ein Zertifikat ausgestellt.
Es gibt keine vorgeschriebene Vorbereitung.
Seminare und entsprechende Fachliteratur können auf die Prüfung vorbereiten. Beispielsweise das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) bietet einen Überblick über die verschiedenen Angebote.
Darüber hinaus bieten Branchenverbände – unter anderem der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV), Immobilienverband Deutschland (IVD) und Fachakademien wie die Südwestdeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.V. Weiterbildungsmöglichkeiten an.
Außerdem gibt es in Hessen den Basisqualifizierungslehrgang „Fachmann/Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung (IHK)“ – eine Initiative des VDIV Deutschland in Kooperation mit GOING PUBLIC! und der IHK Frankfurt am Main.
Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Kontakt und Beratung
Bei Fragen zur Prüfung hilft Ihnen gerne:
Christine Exner
📞 069 2197-1564
Aus Datenschutzgründen erhalten Sie keine Auskunft über die Zertifizierung einzelner Personen. Bitte wenden Sie sich direkt an die jeweilige Verwalterin oder den Verwalter.