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Bewachungsgewerbe und Sicherheitsbranche

Private Sicherheitsdienste übernehmen viele öffentliche Aufgaben, die früher die Polizei erledigt hat. Informationen zum Bewachungsgewerbe sowie zur Qualifizierung der Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen finden Sie hier.

Unsere Themen

Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Bewachungsgewerbe bedarf der Erlaubnis. Auch das Bewachungspersonal benötigt eine spezifische Sachkenntnis, die durch Prüfung oder Unterrichtung nachgewiesen werden kann.

Informationen und Voraussetzungen für die Ablegung der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.

Die Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung dient als Einstieg ins Bewachungsgewerbe.