Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Die Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung dient als beruflicher Einstieg in
das Bewachungsgewerbe.
das Bewachungsgewerbe.
- Sprechzeiten
- Für welche Tätigkeiten ist die Unterrichtung notwendig?
- Wie ist die Unterrichtung organisiert?
- Wer kann an der Unterrichtung teilnehmen?
- Wie hoch ist die Gebühr für die Unterrichtung?
- Wer ist von der Unterrichtung befreit?
- Wie kann ich mich auf die Unterrichtung vorbereiten?
- Wie kann ich mich zur Unterrichtung anmelden?
- Wer ist für die Anerkennung, der Unterrichtung, zuständig?
Sprechzeiten
Sie erreichen uns am Telefon über folgende Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
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Freitag
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09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
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09:00 bis 12:00 Uhr
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13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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Für welche Tätigkeiten ist die Unterrichtung notwendig?
Objektschutz, Werkschutz, Revierdienst, Geld- und Werttransport, Empfangsdienst, Personenschutz, Allgemein: Schutz von fremden Leben und Eigentum u.a.
Siehe auch: Merkblatt Abgrenzung einzelner Tätigkeiten
Wie ist die Unterrichtung organisiert?
Unterricht an 5 Tagen in der Woche, mit insgesamt 40 Stunden in der
IHK Frankfurt am Main (Link zur Anfahrt)
Wer kann an der Unterrichtung teilnehmen?
Laut Bewachungsverordnung muss jede zu unterrichtende Person über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfügen.
Der Nachweis eines deutschen Schul- und Berufszeugnisses oder ein entsprechendes Zertifikat Deutsch ist dafür notwendig.
Der Nachweis eines deutschen Schul- und Berufszeugnisses oder ein entsprechendes Zertifikat Deutsch ist dafür notwendig.
Wie hoch ist die Gebühr für die Unterrichtung?
520,- € müssen vor dem Termin überwiesen werden. (Bildungsgutscheine können nicht verrechnet werden!)
Wer ist von der Unterrichtung befreit?
- Personen, welche die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich abgelegt haben
- Selbstständige, die vor dem 1. Dezember 1994 das Bewachungsgewerbe befugt ausgeübt haben oder als gesetzliche Vertreter, Betriebsleiter tätig waren
- Unselbstständige (Wachpersonal), die seit 31. März 1996 in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt waren und dies durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen können
- Personen mit Abschlussprüfung, z. B. IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft, geprüfter Werkschutzmeister, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit, geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft etc.
- Personen mit Abschlüssen im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst, auch im Bundesgrenzschutz, für den mittleren Justizvollzugsdienst sowie für Feldjäger in der Bundeswehr
Wie kann ich mich auf die Unterrichtung vorbereiten?
Wie kann ich mich zur Unterrichtung anmelden?
Alle verfügbaren Unterrichtungstermine finden Sie hier: Online-Anmeldung
Wer ist für die Anerkennung, der Unterrichtung, zuständig?
Das zuständige Ordnungsamt entscheidet auf Grundlage der entsprechenden Nachweise/Zeugnisse.
Telefon: 069 212-42404 (Service)
E-Mail: gewerbeinfo@stadt-frankfurt.de
In Frankfurt am Main: Ordnungsamt, Gewerbeangelegenheiten, Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main