HIHK-Position: Keine kommunale Verpackungsteuer einführen
In der Sitzung der Vollversammlung am 21. Oktober 2025 hat die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main ihre Position „Keine kommunale Verpackungsteuer einführen“ verabschiedet. Die IHK lehnt die Einführung kommunaler Verpackungsteuern entschieden ab.
Position:
Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anfang 2025 über die rechtmäßige Erhebung der kommunalen Verpackungsteuer durch die Stadt Tübingen überlegen auch in Hessen einige Kommunen die Einführung einer kommunalen Verpackungsteuer oder haben einen entsprechenden Beschluss bereits gefasst. Die hessischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) lehnen die Einführung von kommunalen Verpackungsteuern entschieden ab. Die Steuer ist ökologisch wenig zielführend, fiskalisch ineffizient und verursacht in Unternehmen und Kommunen unnötige Bürokratie.
Begründung:
1. Bürokratie behindert unternehmerisches Handeln
Die kommunale Verpackungsteuer schafft neue Bürokratie. Die Verpackungssteuer trifft besonders kleine und mittlere Betriebe wie Gastronomie, Einzelhandel, Kantinen, Handwerk, Schausteller und die Veranstaltungsbranche. Die Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter schulen, um die verfassungsrechtlich vorgegebenen Differenzierungen der Steuer anzuwenden. Oft sind Nachfragen beim Kunden erforderlich. Bei Unternehmen mit mehreren Filialen sind von Kommune zu Kommune unterschiedliche Regelungen zu beachten. Außerdem müssen Steuererklärungen gefertigt, die Bescheide geprüft und die Aufzeichnungen gesetzeskonform archiviert werden. Die damit verbundenen Kosten für Schulung, Dokumentation und Verwaltung stellen fixe Compliance-Kosten dar, die unabhängig vom Umsatz pro Beschäftigten anfallen. Sie wirken sich daher in den betroffenen Branchen, die personalintensiv und von hoher Fluktuation und vielen Kurz- und Teilzeitbeschäftigten geprägt sind, besonders belastend aus.
1. Bürokratie behindert unternehmerisches Handeln
Die kommunale Verpackungsteuer schafft neue Bürokratie. Die Verpackungssteuer trifft besonders kleine und mittlere Betriebe wie Gastronomie, Einzelhandel, Kantinen, Handwerk, Schausteller und die Veranstaltungsbranche. Die Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter schulen, um die verfassungsrechtlich vorgegebenen Differenzierungen der Steuer anzuwenden. Oft sind Nachfragen beim Kunden erforderlich. Bei Unternehmen mit mehreren Filialen sind von Kommune zu Kommune unterschiedliche Regelungen zu beachten. Außerdem müssen Steuererklärungen gefertigt, die Bescheide geprüft und die Aufzeichnungen gesetzeskonform archiviert werden. Die damit verbundenen Kosten für Schulung, Dokumentation und Verwaltung stellen fixe Compliance-Kosten dar, die unabhängig vom Umsatz pro Beschäftigten anfallen. Sie wirken sich daher in den betroffenen Branchen, die personalintensiv und von hoher Fluktuation und vielen Kurz- und Teilzeitbeschäftigten geprägt sind, besonders belastend aus.
2. Verpackungsteuer bindet Ressourcen in der Verwaltung
Auf Seiten der Kommunen wird Personal benötigt für die Prüfung der Steuererklärungen, den Erlass der Bescheide, für die Rechtsbehelfsverfahren, für die Überwachung und Durchsetzung der Zahlungen und schließlich für wirksame Kontrollen, damit nicht diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, einen Wettbewerbsvorteil haben. Dies bindet Ressourcen, produziert Kosten für personellen Mehrbedarf und verschärft den bereits bestehenden Personalmangel. Nimmt man beispielsweise den Verwaltungsaufwand in der Stadt Tübingen, so kalkuliert die Stadt ohne Außendienst allein 1,25 Verwaltungsstellen ausschließlich für die Verpackungsteuer.
Auf Seiten der Kommunen wird Personal benötigt für die Prüfung der Steuererklärungen, den Erlass der Bescheide, für die Rechtsbehelfsverfahren, für die Überwachung und Durchsetzung der Zahlungen und schließlich für wirksame Kontrollen, damit nicht diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, einen Wettbewerbsvorteil haben. Dies bindet Ressourcen, produziert Kosten für personellen Mehrbedarf und verschärft den bereits bestehenden Personalmangel. Nimmt man beispielsweise den Verwaltungsaufwand in der Stadt Tübingen, so kalkuliert die Stadt ohne Außendienst allein 1,25 Verwaltungsstellen ausschließlich für die Verpackungsteuer.
3. Hohe Kosten, geringer Nutzen
Angesichts des bestehenden Wettbewerbsdrucks und der Notwendigkeit bürokratischer Entlastung für Unternehmen ist eine kommunale Verpackungsteuer weder für eine nachhaltige Müllreduzierung noch für die Lösung kommunaler Haushaltsprobleme der richtige Weg. Der erwartete Nutzen steht in keinem Verhältnis zu den Kosten, die Unternehmen und Verwaltung durch die Umsetzung und Kontrolle der Verpackungsteuer entstehen. Die Steuer lebt fiskalisch vom Misserfolg: Nur wenn viel Einweg bleibt, fließt Geld. Dies ist ein untaugliches Lenkungsdesign.
Angesichts des bestehenden Wettbewerbsdrucks und der Notwendigkeit bürokratischer Entlastung für Unternehmen ist eine kommunale Verpackungsteuer weder für eine nachhaltige Müllreduzierung noch für die Lösung kommunaler Haushaltsprobleme der richtige Weg. Der erwartete Nutzen steht in keinem Verhältnis zu den Kosten, die Unternehmen und Verwaltung durch die Umsetzung und Kontrolle der Verpackungsteuer entstehen. Die Steuer lebt fiskalisch vom Misserfolg: Nur wenn viel Einweg bleibt, fließt Geld. Dies ist ein untaugliches Lenkungsdesign.
Darum fordern die hessischen IHKs:
1. Die hessischen Kommunen sollten von der Einführung einer kommunalen
Verpackungsteuer absehen.
2. Die hessischen Kommunen sollten zur Müllvermeidung nicht auf ein Instrument
setzen, das fiskalisch nur komfortabel ist, solange viel Müll anfällt. Diese innere
Logik lehnen wir ab.
1. Die hessischen Kommunen sollten von der Einführung einer kommunalen
Verpackungsteuer absehen.
2. Die hessischen Kommunen sollten zur Müllvermeidung nicht auf ein Instrument
setzen, das fiskalisch nur komfortabel ist, solange viel Müll anfällt. Diese innere
Logik lehnen wir ab.
